Nachbar schlaflos

Urteil: Frösche in Schwimmteich eine Lärmbelästigung

Urteil: Frösche in Schwimmteich eine Lärmbelästigung
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Pasching. Froschquaken ist eine Lärmbelästigung. Dieses Urteil hat das Bezirksgericht Traun (Bez.Linz-Land) gefällt. Der Nachbar, der in Pasching nicht schlafen konnte, hat recht bekommen.

Zum Ergebnis sagte Teichbesitzer Wolfgang Knoll gegenüber dem ORF OÖ: „Wir sind schuldig gesprochen, weil es speziell in den Nachtstunden etwas zu laut ist und der Nachbar nicht bei geöffneten Terrassentüren schlafen kann.“ Der Verurteilte muss nun für sämtliche Prozesskosten aufkommen und rechnet mit einer Summe zwischen 25.000 und 30.000 Euro.

Eine Möglichkeit ist jetzt, den Froschbestand zu reduzieren. "Oder eine Lärmschutzmauer, die müsste aber so vier bis fünf Meter hoch sein. Ich weiß nicht, ob man das in Pasching bauen darf", so Knoll.

Knoll will Beschwerde einlegen. Laut dem Naturschutzbund OÖ wurden bisher alle Klagen gegen Schwimmteicheigentümer abgewiesen, da Froschquaken immer als Naturgeräusch gewertet worden war.

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