Anwalt eingeschaltet

Lucas Vater klagt die Behörde

Teilen

ÖSTERREICH exklusiv: Lucas Vater, Bernhard Haaser, klagt im Fall seines verstorbenen Sohnes die Behörde.

Bernhard Haaser, Vater des an den Folgen von Misshandlungen verstorbenen 17 Monate alten Buben Luca, wird in diesem Fall nun die Gerichte einschalten.

Innsbrucker Rechtsanwalt mit Fall betraut
Haaser hat am Montag den Innsbrucker Rechtsanwalt Dr. Paul Delazer mit dem Fall betraut. "Es ist bis jetzt noch nichts oder zumindest zu wenig geschehen, also werde ich am Mittwoch eine Anzeige erstatten", so Haaser gegenüber ÖSTERREICH. Wie diese im Einzelnen lauten wird, ergibt sich erst nach der gemeinsamen Akteneinsicht des Vaters und des Anwaltes. Delazer zu ÖSTERREICH: "Herr Haaser hat sehr konkrete Vorhaltungen gemacht. Gemeinsam werden wir vereinbaren, welche rechtlichen Schritte einzuleiten sind."

NGO klagt Jugendwohlfahrten
Auch die NGO "Resistance for Peace" hat nach eigenen Angaben Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrten Mödling und Schwaz eingebracht. Es gehe um "Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung", hieß es in einer Aussendung am Montag.

"Unzureichende Maßnahmen"
Die Anzeige gründe sich auf "die unzureichenden Maßnahmen der beiden Jugendwohlfahrten im Fall 'Luca'", so "Resistance für Peace". Es habe "eindeutige Hinweise vom Kindesvater, dem Landeskrankenhaus Mödling und der Uni-Klinik Innsbruck wegen Kindesmissbrauch" gegeben, so die NGO. Beide Jugendwohlfahrten hätten diese "ignoriert bzw. nicht zum Anlass genommen, das Kind in Sicherheit zu bringen".

Hauptverdächtig in dem Fall gilt ein 23-Jähriger aus dem Bezirk Wien-Umgebung, der Freund der Kindesmutter. Der Mann ist in Untersuchungshaft. Ermittelt werde aber auch gegen die 22-jährige Mutter aus dem Bezirk Schwaz.

Vorwürfe zurückgewiesen
Nach dem Tod des Buben hatte der leibliche Vater den Behörden Untätigkeit vorgeworfen. Die Jugendwohlfahrten in Niederösterreich wie auch in Tirol wiesen die Vorwürfe zurück. Der verdächtige Freund der Mutter sei Anfang Oktober von einem Sozialarbeiter überprüft worden sei. Dabei seien keine Anzeichen für aggressives Verhalten oder für psychische Probleme festgestellt worden. Auch die 22-jährige Mutter aus Tirol hätte entsprechende Auflagen gehabt. So hätte sie den 23-Jährigen im Bezirk Wien-Umgebung nicht besuchen dürfen und überdies regelmäßig Arztkontrollen vornehmen lassen müssen. Eine permanente Kontrolle der Frau sei aber nicht möglich oder vorgesehen gewesen, hieß es von der NÖ Jugendwohlfahrt.

Ins selbe Horn stießen auch Vertreter der Jugendwohlfahrt des Landes Tirol. Das zuständige Referat habe "sehr sorgfältig und fachlich einwandfrei gearbeitet". Es habe zu keiner Zeit das Gefühl gegeben, "dass man das Kind aus der Situation herausnehmen muss", meinte Rosalinde Kunwald, Leiterin des Referates Jugendwohlfahrt bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz bei einer Pressekonferenz vergangene Woche.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.