Graz

Vergewaltigung: 3 Männer verurteilt

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Die jungen Männen hatten ihr Opfer auf der Murpromenade zum Sex gezwungen.

Drei junge Männer sind am Montag wegen Vergewaltigung zu zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie sollen im Sommer eine 22-Jährige in Graz auf einer Böschung oberhalb der Murpromenade zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Alle drei gaben an, die Frau hätte alles freiwillig gemacht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Polizei sofort verständigt
"Es ist ein abscheuliches Verbrechen", meinte Staatsanwalt Arnulf Rumpold zu dem Vorfall im Juni. Die 22-jährige Grazerin war auf dem Heimweg von einem Lokal gewesen, als sie gegen 4.00 Uhr auf der Murpromenade unterhalb des Roseggerkais von drei Männern im Alter von 16 bis 19 Jahren auf die Böschung gezerrt wurde. Die Frau wurde zu verschiedenen sexuellen Handlungen gezwungen, dann nahmen ihr die Männer das Handy weg und warfen einen Schuh ins Wasser. Das Opfer verständigte sofort von einer Telefonzelle aus die Polizei, die mutmaßlichen Täter wurden wenig später gefasst.

Angeklagte zeigen keine Reue
Die drei Angeklagten erklärten übereinstimmend, die Frau habe alles freiwillig gemacht. "Sie haben keine Reue gezeigt, nur gelacht, auch bei der Einvernahme, ich habe so etwas noch nie erlebt", schilderte der Ankläger. Der 19-jährige Beschuldigte hatte zuerst überhaupt behauptet, er sei gar nicht dabei gewesen, doch die DNA-Spuren bewiesen das Gegenteil. Dann schwenkte er um und gestand zumindest, dass er mitgemacht habe. "Es war keine Vergewaltigung, die Frau hat freiwillig den Geschlechtsverkehr gesucht", meinte sein Verteidiger. Trotzdem habe sein Mandant 3.000 Euro als Wiedergutmachung an die 22-Jährige überwiesen.

Besondere Erniedrigung
Der 17-Jährige bekannte sich dann bei der Verhandlung doch schuldig, der 16-jährige Mitangeklagte nicht. Der Staatsanwalt prangerte außerdem die "besonders erniedrigende Weise der Vergewaltigung" an. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Schöffensenat befand alle drei Angeklagten für schuldig und verhängte Haftstrafen von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 

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