Asyl-Skandal

Die Akte des Killers

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Der Asylmord-Schock: Das lief im Fall des türkischen Killers Soner Ö. (34) völlig falsch.

Der türkische Staatsbürger Soner Ö. (34) erstach, wie berichtet, am Mittwoch in Dornbirn Alexander A. (49), den Chef der Sozialabteilung. Aus Wut, weil er keine Mindestsicherung bekam. Mit Messerstichen in den Hals. Der Beamte hinterlässt zwei Kinder und seine ­Lebensgefährtin. Die Diskussion über das Asylrecht reißt seither nicht ab. Die schockierenden Fakten:

  • Soner Ö. hat nach eigenen Angaben bereits mehrere Menschen getötet. Als er am 7. Jänner 2019 im Erstaufnahmezentrum in Thalham (OÖ) seinen bereits zweiten Asylantrag in Österreich stellt, gibt er zu Protokoll, er habe im Krieg in Syrien getötet. Als kurdischer Kämpfer gegen den IS und die türkische Armee. Deshalb drohe ihm in der Türkei die Todesstrafe, sagt er.
  • Obwohl gegen Soner Ö. seit 2009 ein Aufenthaltsverbot in Österreich besteht, leiten die Beamten in Thalham ein Asylverfahren ein. Sie nehmen ihn auch nicht in Schubhaft. Weil Ö. in Lustenau (Vbg.) Verwandte hat, schicken sie das Asylverfahren an die BH in Dornbirn weiter.
  • Am 22. Jänner taucht Ö. in Lustenau auf. Am 4. Februar stellt er einen Antrag auf Mindestsicherung. Als Wohnsitz gibt er das Erstaufnahmezen­trum Thalham an.

Bizarrer Akt

Die Beamten in Vorarlberg wissen genau, wer der Asylsuchende ist.

  • Soner Ö. wurde 1985 als Kind türkischer Gastarbeiter in Vorarlberg geboren. 1999, mit 14, erste Verurteilung. Diebstahl. Zwei Monate auf Bewährung. 15 weitere Urteile folgen: Fünf Jahre sitzt er in Haft: Einbruch, Körperverletzung, gefährliche Drohung, Drogendelikte.
  • 1997, 1999 und 2002 droht die BH Bregenz ihm mit der Abschiebung. Am 6. Februar 2009 wird er schließlich mit einem zehnjährigen Aufenthaltsverbot belegt, via Zürich nach Istanbul abgeschoben.
  • Doch bereits fünf Monate später, am 4. Juli 2009, ist er wieder im Land. Er sucht sogar in Höchst (Vbg.) um Asyl an. Damals wurde das abgelehnt. Ö. kam in Schubhaft, wurde mit einem unbefristeten Rückkehrverbot nach Österreich belegt und erneut nach Istanbul abgeschoben.

Rückkehr

Jetzt kehrte er abermals zurück und tötete auf den Tag genau zehn Jahre nach seiner ersten Abschiebung jenen Mann, der ihm das erste Aufenthaltsverbot auferlegt hat.(wek)

 

Justizexperte: "Keine Straftäter schützen"

Verfassungsrechtler Heinz Mayer über den Fall: „Es ist nicht so, dass uns die Genfer Menschenrechtskonvention an ­allem hindert. Kein Staat ist verpflichtet, einen auslän­dischen Straftäter zu schützen und gleichzeitig seine ­eigenen Staatsbürger einer großen Gefahr auszusetzen. Auch wenn dieser als Flüchtling zu uns gekommen ist."

 

Minister Kickl: "EU-Asylrecht durchforsten und ändern"

ÖSTERREICH: Wie ist es möglich, dass ein bereits mit Aufenthaltsverbot belegter Asylwerber morden konnte?

Herbert Kickl: Meine erste Reaktion war auch Entsetzen. Er war mit einem Aufenthaltsverbot belegt und hat gleichzeitig hier wieder einen Asylantrag gestellt. Das Pro­blem ist das übergeordnete EU-Asylrecht, das das Wort Asyl zum Zauberwort macht, aber uns die Hände bindet.

ÖSTERREICH: Vorarlbergs Landeshauptmann Wallner kritisiert, dass der Asylantrag trotz Aufenthaltsverbot zugelassen wurde.

Kickl: Es gab rechtlich keine andere Möglichkeit. Alle, die jetzt plötzlich eine Verschärfung wollen, lade ich ein, uns zu unterstützen, damit wir die Unzulänglichkeiten im interna­tionalen Asylrecht durchforsten und ändern können.

ÖSTERREICH: Was soll passieren?

Kickl: Ich habe EU-Kommissar Avramopoulos klar gesagt, dass der „Werkzeugkasten“, den wir jetzt haben, nicht ausreicht. Es gibt eine Disbalance, die wir reparieren müssen.

 

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