Urteil nicht rechtskräftig

Frau mit Axt auf Kopf geschlagen: 10 Jahre Haft

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76-Jähriger wurde wegen versuchten Mordes verurteilt.

Feldkirch. Wegen versuchten Mordes ist ein 76-jähriger Mann am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann gab zu, im vergangenen Juli bei einem Streit seiner 78-jährigen Frau mit einem Beil auf den Kopf geschlagen zu haben, eine Tötungsabsicht bestritt er jedoch. Die Geschworenen werteten die Tat aber mit 5:3 Stimmen als Mordversuch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Auseinandersetzung trug sich am 30. Juli des Vorjahrs im Wohnhaus des türkischen Ehepaars in Lustenau zu. Auslöser für den Streit war ein Konflikt ums Essen. Zunächst stach die 78-Jährige mit einem Küchenmesser drei Mal auf ihren Mann ein, dann schlug sie ihm mit dem stumpfen Teil des Beils auf den Kopf. Der Mann versuchte nicht zu entkommen, sondern forderte seine Gattin zum Zustechen auf. Als sie ihn noch aufs Übelste beleidigte, nahm er das Beil in die Hand und schlug, ebenfalls mit dem stumpfen Teil, auch vier Mal auf ihren Kopf ein. Beide Eheleute waren schwer verletzt, er durch die Stiche, sie durch das Beil.

Er habe seine Frau nicht töten, ja nicht einmal verletzen wollen, beteuerte der 76-Jährige vor Gericht: "Wenn man töten wollte, würde man anders zuschlagen". Erinnern konnte er sich lediglich an einen Schlag, nicht an vier. Nach dem dritten Messerstich habe er seiner Frau den Kopf hingehalten, damit sie ihn mit dem Beil schlagen konnte, das auf dem Küchentisch lag. "Ich dachte nicht, dass sie das wirklich macht", antwortete der 76-Jährige auf die entsprechende Frage der Staatsanwältin. Vielleicht sei es ihm auch egal gewesen. Nach Angaben der Kinder verlief die Ehe der beiden türkischen Staatsbürger, die in den 1970er-Jahren nach Vorarlberg gekommen waren, normal.

Nicht aufgehobene Zurechnungsfähigkeit 

Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestierte dem 76-Jährigen eine eingeschränkte, allerdings nicht aufgehobene Zurechnungsfähigkeit. Haller sprach von depressiver Anpassungsstörung und heftiger Erregung. Ein Affekt, der so stark war, dass Totschlag als Delikt infrage gekommen wäre, lag den Ausführungen Hallers zufolge allerdings nicht vor.

Die Geschworenen mussten letztlich darüber befinden, ob die Tat als Mordversuch oder Körperverletzung zu bewerten sei - und entschieden sich mehrheitlich für versuchten Mord. Bei der Bemessung der Strafe wurden unter anderem die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, seine verminderte Zurechnungsfähigkeit sowie der Umstand, dass der Mann provoziert und auch selbst verletzt worden war, als Milderungsgründe anerkannt. So erhielt er die Mindeststrafe. Dem Opfer wurden 17.800 Euro Entschädigung zugesprochen. Verteidiger Daniel Wolff kündigte an, einen Antrag auf Haftuntauglichkeit zu stellen.

Dass in der Angelegenheit lediglich der 76-Jährige, aber nicht seine Frau wegen Mordversuchs angeklagt wurde, liegt an der psychischen Erkrankung der 78-Jährigen. Laut einer Expertise von Haller war sie aufgrund der Demenz zur Tatzeit unzurechnungs- und damit nicht schuldfähig.

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