Nach Messer-Angriff

Aufschrei: Spitalsärzte fordern Maßnahmen gegen Gewalt in Spitälern

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Ärztekammer-Umfrage mit Ergebnissen in Kürze - Weismüller: „Sicherheit von Ärzteschaft und Patienten muss gewährt sein“

Wien. Bei dem heutigen Übergriff im Kaiser-Franz-Josef-Spital des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) handelt es sich um einen gezielten Gewaltakt gegen den behandelten Arzt, der somit ein außenordentlicher Einzelfall ist. Abgesehen davon steigt nach Einschätzung der Ärztekammer die Gewalt in den Spitälern aber auch allgemein weiter an. Wolfgang Weismüller, Vizepräsident und Obmann der Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien, begrüßt zwar, dass sich der KAV mit einer Umfrage nun der Problematik annimmt, fordert aber gleichzeitig vom Arbeitgeber „raschest Taten“ ein. Auch die Ärztekammer erwartet demnächst die Ergebnisse einer eigenen diesbezüglichen Umfrage unter der Ärzteschaft, ein Forderungspaket werde folgen, so Weismüller. 
 

Sicherheit als wichtigstes Gut im Krankenhaus

 
„Es ist absolut essenziell, dass die Sicherheit von Ärztinnen und Ärzten sowie Patienten gleichermaßen sichergestellt wird“, betont Weismüller und verweist auf zahlreiche Berichte aus der Ärzteschaft. Lange Wartezeiten in Ambulanzen, Sprachbarrieren und kulturelle Konflikte seien demnach die Hauptgründe für Eskalationen.
 
„Das Hauptproblem des KAV ist jedoch hausgemacht“, stellt Weismüller fest: „Zu wenig Ärztinnen und Ärzte für zu viele Patienten sind der Grund für die langen Wartezeiten in den Ambulanzen, die zu Gewaltakten führen können. Wir brauchen endlich 300 Spitalsfachärzte mehr, damit wir diese Situation entschärfen und mehr Zeit für unsere Patienten aufwenden können.“
 
Außerdem sollten zur Abschreckung vor weiterer Gewaltanwendung das Strafausmaß bei ähnlichen Fällen im Strafrecht angehoben und Ärztinnen und Ärzte sowie andere Gesundheitsberufe mit Beamten hier gleichgestellt werden. Weismüller: „Aus Sicht der Standesvertretung sollte strafgesetzlich eine Gewalthandlung gegen einen Arzt jedenfalls immer eine schwere Körperverletzung sein.“
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