Justiz-Irrtum

OLG-Richter ließen Vergewaltiger laufen

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Ein dringend tatverdächtiger Vergewaltiger wurde aus der U-Haft entlassen. Er verschwand.

Wien. Gelegentlich kann man sich bei der Justiz nur noch an den Kopf fassen: Das Oberlandesgericht (OLG) hat allen Ernstes einen 25-Jährigen aus der U-Haft entlassen, der dringend verdächtig ist, im Dezember vergangenen Jahres ein 15-jähriges Mädchen in Wien vergewaltigt zu haben.

Das Gericht sah weder eine Wiederholungs- noch eine Fluchtgefahr. Folge: Der Sex-Täter hat sich in seine Heimat nach Indien abgesetzt. Vor allem die Richter am Straflandesgericht müssen sich von ihren Kollegen der nächsthöheren Instanz regelrecht vorgeführt fühlen. Denn sie hatten den 25-Jährigen bei seinem Prozess im Mai noch im Gerichtssaal festnehmen lassen und für seine Inhaftierung gesorgt. Wegen der Schwere der Vergewaltigung drohten dem Angeklagten 15 Jahre Haft. Die Hauptverhandlung musste vertagt werden, die Richter wollten nicht, dass der 25-Jährige in dieser Zeit frei herumläuft.

Inder legte gegen Inhaftierung Beschwerde ein

Gegen seine Inhaftierung legte der Inder Beschwerde ein. Mit Erfolg. Man bestätigte zwar den dringenden Tatverdacht, sah aber keine U-Haft-Gründe.

Nachdem sich der Beschuldigte abgesetzt hatte, wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen. Vor wenigen Tagen reiste der Inder ein, wurde am Flughafen verhaftet. Um wenige Stunden später erneut entlassen zu werden. Wegen des OLG-Beschlusses.

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