Mit der neuen Corona-Maßnahmenverordnung zieht die Bundeshauptstadt bei den Geldstrafen für Verstöße an.
Mit der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird nun auch die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung durch die Polizei neu geregelt und auf 90 Euro angehoben. Die neuen Strafbeträge für Verstöße gegen die neuen Maßnahmen gelten seit 8. Februar.
Welche Bereiche die Anhebung der Strafen betrifft und die ganze Liste der Strafsätze, lesen Sie HIER auf oe24Plus. Jetzt abonnieren!
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