In der Nacht - Innenminister will auch mehr Anwesenheitskontrollen.
Nach dem Koalitionszwist um eine Ausgangssperre für Asylwerber arbeitet Innenminister Herbert Kickl jetzt an einer bundeseinheitlichen Regelung. Und zwar geht es um eine „Anwesenheitspflicht“ für Asylwerber, offenbar zwischen 22 und 6 Uhr, berichtet ÖSTERREICH (Montagausgabe). Kickl plane neben "verstärkten Anwesenheitskontrollen" künftig "ein Konzept, das in Entsprechung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Hausordnung grundsätzlich eine Anwesenheitsverpflichtung während der Nachtstunden festlegt", heißt es aus dem Innenministerium. Das hieße, dass Asylwerber in der Nacht sehr wohl in den Quartieren bleiben müssen – was wohl de facto einem Ausgangsverbot gleichkäme.
Strache kündigte "Hausordnung" an
Ein Ausgehverbot ab 20 Uhr hatte nach dem Mädchenmord in Steyr FPÖ-Klubchef Johann Gudenus gefordert, FPÖ-Vizekanzler HC Strache hatte auf oe24.TV eine "Hausordnung" angekündigt.
Schon jetzt müssen sich Asylwerber in Bundesquartieren zwischen 22 und 6 Uhr früh beim Tordienst melden, wenn sie in diesem Zeitraum die Unterkunft verlassen oder heimkommen wollen. Jugendliche Asylwerber dürfen das Quartier in der Nacht indes nicht verlassen – derzeit ist dies aber Ländersache.