Justiz

Weisungsrecht bleibt bestehen

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Justizminister Brandstetter will ab 2016 einen Weisenrat einsetzen.

Das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten bleibt bestehen. Ab 2016 will er einen unabhängigen Weisenrat als zusätzliches Kontrollorgan in Fällen beiziehen, an denen öffentliches Interesse besteht. Außerdem sollen die Berichtspflichten der StA reduziert werden, kündigte Brandstetter am Donnerstag in der "ZiB2" an, die Vorschläge der Expertengruppe voll umzusetzen.

Forderungen nicht erfüllt
Auch wenn er das Weisungsrecht nicht an einen - von SPÖ, Grünen oder den Standesvertretern geforderten - Bundesstaatsanwalt abgibt, sieht der Minister seine Ankündigung, das Weisungsrecht in der derzeitigen Form nicht beibehalten zu wollen, erfüllt. Er sieht keine brauchbare Alternative zur bestehenden Weisungsspitze. Ein Bundesstaatsanwalt wäre "nur eine Parallelverschiebung des Problems, keine Lösung". So sei die parlamentarische Verantwortlichkeit unabdingbar, die sei bei ihm als Minister gegeben. Und mit dem gesetzlich verankerten Weisenrat sei "größtmögliche Transparenz und Unabhängigkeit garantiert".

Brandstetter folgt bei Besetzung und Zuständigkeit dem mehrheitlichen Vorschlag der Experten: Der Weisenrat soll sich aus dem - dafür weisungsfrei gestellten - Generalprokurator (aktuell Wolfgang Pleischl) und zwei Experten mit Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht zusammensetzen (Vertreter der Wissenschaft oder aus der Strafrechtspraxis), die auf Vorschlag des Generalprokurators unter Einbindung der Höchstgerichtspräsidenten vom Bundespräsidenten für fünf Jahre ernannt werden.

Beratungsgremium
Bei der Generalprokurator angesiedelt, soll das "Beratungsgremium" zuständig sein für Fälle, in denen das Justizministerium eine inhaltliche Weisung beabsichtigt, in denen es um aktive oder frühere Mitglieder von Höchstorganen oder Mitglieder gesetzlicher Vertretungskörper geht, in denen der Minister oder zuständige Beamte befangen sind bzw. auf Anordnung des Ministers in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse.

Die Berichtspflicht der Staatsanwälte soll - angelehnt an die Regeln bei der Wirtschafts- und Korruptions-StA - im Wesentlichen auf die Enderledigung (also Einstellung oder Anklage) und auf "besonders öffentlich wirksame Fälle" reduziert werden.

Den Begutachtungsentwurf kündigte Brandstetter in einer Stellungnahme gegenüber der APA für das Frühjahr 2015 an. Er werde sich um eine "rasche politische Einigung" bemühen und gehe davon aus, dass das neue Weisungsrecht mit 1. Jänner 2016 in Kraft tritt.
 

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