Reiselust

Urlauber wegen Bingo-Spiels festgenommen

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Andere Länder, andere Sitten: Das bringt Urlauber im Ausland ins Gefängnis.

Die Polizei im westtürkischen Badeort Didim hat sieben britische Urlauber vorübergehend festgenommen, weil sie Bingo gespielt haben. Nach einer sechsstündigen Befragung auf der Polizeiwache musste jeder der Touristen eine Geldstrafe von umgerechnet etwa 70 Euro zahlen, wie die Zeitung "Milliyet" meldete. Glücksspiele sind in der Türkei seit 1998 verboten; nur die staatliche Lotterie und Wettbüros sind zugelassen.

Entrüstung
Die in Didim festgenommenen Urlauber zeigten sich entrüstet. Eine Betroffene, Sarah Holland, sagte in "Milliyet", sie spiele seit 15 Jahren während ihres Urlaubs in der Türkei Bingo und könne nicht verstehen, warum dies plötzlich verboten sein solle. Als die Polizisten bei den Briten in einer Bar auftauchten und sie zur Wache mitnahmen, habe sie zuerst an einen Scherz mit versteckter Kamera gedacht. Der Landrat von Didim, Ali Katirci, rechtfertigte den Polizeieinsatz. Bingo sei nun einmal ein Glücksspiel und damit verboten.

Gefängnis-Strafen
Die Briten hatten aber noch Glück. Immer wieder müssen Urlauber ins Gefängnis - auch für Vergehen, die bei uns nicht strafbar sind. In Ägypten drohen für Sex am Strand zum Beispiel bis zu drei Jahre Haft. Aber auch Majestätsbeleidigung in Thailand, illegale Jobs in den USA, zu schnelles Autofahren in der Schweiz - die Liste der Vergehen, die Urlauber ins Gefängnis bringen können, ist lang. Besonders Drogenbesitz wird streng geahndet.

Münzen und Steine
Wer in der Türkei oder in Griechenland alte Münzen oder Steine findet, lässt sie besser dort, denn wer erwischt wird, kann mehrere Jahre ins Gefängnis wandern. In der Schweiz kommt es immer wieder dazu, dass nicht bezahlte Bußgelder für zu schnelles Fahren in Haftstrafen umgewandelt werden.

Homosexuelle Handlungen
Malaysia ist besonders streng. Für homosexuelle Handlungen drohen bis zu 20 Jahre Gefängnis und Stockschläge. Auch in Tunesien oder auf Jamaika ist Homosexualität strafbar.

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