40 Zeugen und 8 Angeklagte

Kartnig-Prozess startet am Donnerstag

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Dem ehemaligen Sturm-Boss werden schwere Finanzdelikte vorgeworfen.

Ab morgen, Donnerstag, wird sich Hannes Kartnig (59) im Grazer Straflandesgericht vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Karl Buchgraber) verantworten müssen. Neben dem ehemaligen Präsidenten des Fußball-Bundesligisten Sturm Graz werden sieben weitere Beschuldigte sitzen, darunter der frühere Sportdirektor Heinz Schilcher sowie Mitglieder des früheren Vorstandes.

Die Anklage fasst 244 Seiten
Kartnig wird schwerer Betrug, betrügerische Krida, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung vorgeworfen.

Die Angeklagten und ihre Verteidiger werden sich im technisch aufgerüsteten Großen Schwurgerichtssaal einfinden. In der 244 Seiten umfassenden Anklage wird den acht Beschuldigten unter anderem vorgeworfen, Finanzabgaben nicht bezahlt zu haben, Eintrittskartenabrechnungen manipuliert und zu teure Spieler verpflichtet zu haben.

Der größte Teil der Anklage - rund 200 Seiten - beschäftigt sich mit dem Finanzvergehen. Die Angaben stützen sich auf das Gutachten von Fritz Kleiner, der diesen Schaden mit rund 8,5 Mio. Euro bezifferte. Nach Meinung des Sachverständigen war der SK Sturm Graz bereits Ende Juni 2002 zahlungsunfähig. Doch Kartnig reagierte damals nicht, sondern führte den Betrieb weiter wie gehabt und kaufte sogar weiter teure Spieler. Die Konkurseröffnung erfolgte schließlich am 23. Oktober 2006.

1,2 Millionen Haftungs-Schaden für das Land

Ein weiterer Vorwurf ist der schwere Betrug, und zwar einerseits in Zusammenhang mit der Verkürzung von Eintrittskartenerlösen und andererseits zum Nachteil des Landes Steiermark. Kartnig soll die Einkünfte aus dem Kartenverkauf manipuliert haben, um die Vereinsabgaben an die Bundesliga und an den Steirischen Fußballverband zu minimieren. Dadurch soll für die Bundesliga ein Schaden von fast 53.000 Euro entstanden sein, dem Steirischen Verband entgingen laut Anklage rund 25.000 Euro. Angeklagt ist auch der Versuch, vom Land Steiermark eine Ausfallhaftung in der Höhe von 1,2 Mio. Euro zu bekommen, was letztlich daran scheiterte, dass Kartnig die dazu nötigen Kredite von den Banken nicht bekam.

Der Richter setzte vorläufig 21 Verhandlungstage bis Ende Mai im Großen Schwurgerichtssaal an, Beginn ist immer um 9.00 Uhr. Ein Urteil wird es frühestens Ende Juni geben. Bisher sind mehr als 40 Zeugen geladen, weitere Anträge der Anwälte werden erwartet.


Die Chronologie der "Causa Kartnig"
30. Mai 2006: Nach einem anonymen Hinweis kommt es bei Hannes Kartnig zu einer Hausdurchsuchung.

23. Oktober 2006: Kartnig bringt als Präsident des Fußballclubs Sturm Graz den Konkursantrag ein, nachdem zuvor Verhandlungen mit der Finanzprokuratur gescheitert sind. Gleichzeitig wird ein Antrag auf Zwangsausgleich sowie Fortführung des Spielbetriebs gestellt.

2. November 2006: Kartnig tritt als Präsident von Sturm zurück.

19. Jänner 2007: Der Sturm-Masseverwalter erzielt einen Vergleich mit Finanzamt, einem Zwangsausgleich wird zugestimmt.8. Mai 2007: Verhaftung von Kartnig und eines ehemaligen Sekretärs von Sturm Graz im Zuge der Ermittlungen bezüglich Steuerhinterziehung und Schwarzgeldzahlungen an Spieler.

29. Mai 2007: Kartnig gesteht Steuerhinterziehung. Spieler sollen einen Teil ihres Gehalts als Schwarzgeld erhalten haben.

9.Juli 2007: Kartnig wird aus der U-Haft entlassen, die Kaution beträgt rund 1,2 Mio. Euro.

18. Juli: 2007: Kartnig erhält nach einer Entscheidung des OGH Kaution und Pass zurück. Laut OGH sei U-Haft nicht gerechtfertigt gewesen.

Herbst 2007: Ermittlungen gegen ehemalige Sturm-Funktionäre werden eingeleitet.

18. März 2008: Das Gutachten des Sachverständigen Fritz Kleiner wird vorgelegt. Es folgen weitere Einvernahmen sowie Ergänzungen zum Gutachten.

16. Juni 2010: Die Anklage der Staatsanwaltschaft Graz ist fertig. Angeklagt werden zunächst zehn Personen, gegen zwei von ihnen wird das Verfahren aber eingestellt.

25. Juni 2010: Die Kartnig-Anwälte Richard Soyer und Michael Pacher suchen um Verlegung des Prozesses an ein anderes Gericht an, was aber abgelehnt wird.

21. Dezember 2010: Der Termin für die Hauptverhandlung wird für 10. März 2011 bekanntgegeben. Richter ist Karl Buchgraber, Staatsanwalt Johannes Winklhofer.

10. März 2011: Beginn des Prozesses, mit zunächst 21 Verhandlungstagen. Ein Urteil wird für Juni oder Juli erwartet.

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