Das Lizenzierungsverfahren für die zwei höchsten Spielklassen des Landes wurde von der österreichischen Fußball-Bundesliga unter Berücksichtigung des nationalen Rechts vor der Saison 1996/97 eingeführt und 2002 auf Basis der UEFA-Lizenz-Vorschriften überarbeitet.
22. Mai 1997: Die beiden Zweitligisten FavAC und Flavia Solva suchen nicht um die Lizenz an, beide steigen ab. Erstligist Vorwärts Steyr wird die Spielerlaubnis erst am 12. Juni nach einer Berufungs-Sitzung erteilt.
25. Mai 1998: Steyr wird als erstem Club die Lizenz verweigert, nach Anruf des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts dürfen die Oberösterreicher in der Saison 1998/99 doch in der höchsten Spielklasse starten.
28. April 1999: Allen 20 Clubs wird die Lizenz erteilt.
10. Jänner 2000: Zweitdivisionär Steyr wird durch die Bundesliga die Lizenz entzogen, der Verein stellt daraufhin den Spielbetrieb ein. Sieben Wochen später verliert auch der FCN St. Pölten seine Lizenz. Den übrigen Clubs wird am 4. Mai die Spielberechtigung erteilt, neun davon erhalten Auflagen.
3. Mai 2001: Die Bundesliga erteilt allen Clubs die Lizenz, vier Vereine aus der Bundesliga und sieben aus der Ersten Division erhalten Auflagen.
6. Juni 2002: Dem mit 16 Mio. Euro verschuldeten regierenden Meister FC Tirol wird die Spielerlaubnis verweigert. Am 17. Juni lehnt auch das Ständige Neutrale Schiedsgericht die Klage der Innsbrucker ab.
30. April 2003: Die Bundesliga verweigert unter anderem den Oberhaus-Clubs SV Salzburg und SW Bregenz die Lizenz, das Protestkomitee hebt diese Entscheidung am 16. Mai jedoch auf. Leoben und der LASK (beide Erste Liga) erhalten ihre Spielerlaubnis erst nach einem Entscheid des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts.
30. April 2004: Die Bundesligisten Admira und SV Salzburg sowie der Erstligist SV Wörgl erhalten keine Lizenz, allen drei Clubs wird nach Einspruch beim Protestkomitee die Lizenz erteilt.
29. April 2005: Den Bundesligisten Admira und Bregenz sowie den Erstligisten Untersiebenbrunn und Wörgl wird die Lizenz in erster Instanz verweigert. Die Admira schafft es im zweiten Anlauf, Bregenz und Wörgl scheitern auch an der dritten Hürde, Untersiebenbrunn verzichtet überhaupt auf den Gang vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht.
28. April 2006: Die beiden Grazer Clubs Sturm und GAK erhalten ihre Lizenz erst in zweiter Instanz (Protestkomitee), Bundesliga-Absteiger Admira nach Entscheid des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts. Sturm startet die Saison 2006/07 mit drei Minuspunkten.
19. Juni 2007: Das Ständige Neutrale Schiedsrichter lässt nach der Admira auch den GAK durchfallen, der erst kurz zuvor einen Zwangsausgleich durchbrachte. Davor hatte das Protestkomitee unter anderem den beiden Wiener Traditionsclubs Austria und Rapid sowie Wacker Tirol erst in zweiter Instanz die Lizenz erteilt, Rapid nur unter finanziellen Auflagen.
30. April 2008: Die Bundesliga verwehrt in erster Instanz dem Bundesligisten Austria Kärnten sowie den Erstligisten FC Kärnten und Bad Aussee die Spielgenehmigung. Die Austria erhielt die Lizenz in zweiter Instanz mit finanziellen Auflagen, der inzwischen insolvente FC Kärnten sowie die Steirer stiegen ab.
30. April 2009: Austria Kärnten wird erneut in erster Instanz die Lizenz verweigert. Alle weiteren Bundesliga-Teams erhalten diese ohne Auflagen. Die Erstligisten Admira, Gratkorn, FC Lustenau und Vöcklabruck bleiben ebenfalls vorerst ohne Spielgenehmigung, Leoben hatte erst gar nicht darum angesucht.