Der Antrag des LASK gegen die Covid-19-Maßnahmen ist als unzulässig zurückgewiesen worden.
Eine weitere Niederlage für den Fußballverein LASK: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Anträge des LASK gegen die Covid-19-Maßnahmen als unzulässig zurückgewiesen. Der Fußballklub wollte in zwei Anträgen gegen das Betretungsverbot für Sportstätten für mehr als sechs Kaderspieler beziehungsweise Einschränkungen bei deren Benützung vorgehen.
Bei beiden Anträgen war der Erstantragsteller die LASK GmbH und der Zweitantragsteller der Linzer Athletik-Sport-Klub, der an dieser Gesellschaft beteiligt ist. Der VfGH ist allerdings der Meinung, dass der Sportklub, also der Zweitantragsteller, von den Verordnungen selbst rechtlich gar nicht betroffen war. Denn der Klub ist zwar Gesellschafter jener GmbH, die eine Sportstätte betreibt - ein solches Verhältnis bedeute aber keine rechtliche Betroffenheit. Das habe der VfGH schon mehrfach entschieden, hieß es in einer Pressemitteilung am Freitag. Relevant ist das deshalb, weil dies eine Voraussetzung dafür wäre, dass jemand zu einer Anfechtung befugt ist. Außerdem stellte der VfGH fest, dass auch die Anträge des Erstantragstellers LASK GmbH unzulässig sind, weil sie zu eng gefasst waren.
Der Linzer Fußballverein hatte entgegen der Corona-Regeln Mannschaftstrainings durchgeführt und sich damit nicht nur den Unmut der Branche, sondern auch einen Punkteabzug sowie eine Geldstrafe von 75.000 Euro eingetreten.
Weiterer Antrag für "unzulässig" erklärt
Der VfGH gab am Freitag auch noch eine weitere Entscheidung bekannt: So blieb der Antrag eines österreichischen Besitzers einer Segelyacht an der oberen Adria ebenfalls erfolglos. Der Antrag wandte sich gegen die zeitweilig vorgeschriebene Quarantänepflicht bei Wiedereinreise nach Österreich. Das Höchstgericht befand, dass der Antrag zu eng gefasst war und wies ihn als unzulässig zurück. Die Einreisebeschränkungen hätten nämlich als Ganzes angefochten werden müssen, der Yachtbesitzer begehrte aber nur den zweiten Teil eines Gliedsatzes und den darauf folgenden Satz einer Verordnung des Gesundheitsministers aufzuheben.
Insgesamt waren mehr als 70 Anträge bezüglich Corona-Maßnahmen der Regierung beim VfGH eingegangen. Die größten inhaltlichen Entscheidungen hat der Gerichtshof auf Mitte Juli vertagt.