Formalfehler

FIFA lehnt Einspruch gegen WM-Bericht ab

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Auch Beschwerde der beiden Informantinnen abgelehnt.

Mit zwei umstrittenen Urteilen zu den WM-Vergaben an Russland und Katar hat die FIFA ihre Glaubwürdigkeitskrise verschärft. Die Berufungskommission des Fußball-Weltverbandes unter dem Vorsitzenden Larry Mussenden von den Bermudas wies am Dienstag den Einspruch von Sonderermittler Michael Garcia gegen den Bericht des deutschen Richters Hans-Joachim Eckert zur WM-Vergabe 2018 und 2022 zurück.

Die Berufung sei aus formalen Gründen "unzulässig", teilte die FIFA mit. Eckert hatte Mitte November in seinem 42-seitigen Bericht zu den Korruptionsvorwürfen keine gravierenden Verstöße festgestellt. Dafür erntete der Münchner Jurist nicht nur weltweite Kritik und Unverständnis, sondern veranlasste auch den ehemaligen FBI-Mann Garcia zu einem Einspruch noch am selben Tag gegen dieses Urteil. Der US-Amerikaner hatte zahlreiche unvollständige und fehlerhafte Darstellungen der Tatsachen und Schlussfolgerungen moniert.

"Kein Schlussbericht"
Eckert hatte daraufhin überraschend der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erklärt: "Wir haben momentan in der Untersuchung einen Zwischenstand." Sein Papier sei eine Grundlage, auf der Garcia weiter untersuchen könne - besonders gegen beteiligte Einzelpersonen. Dies klang verwirrend, hatte die FIFA das Eckert-Papier doch zwei Tage vorher noch quasi als Abschlussbericht deklariert.

Genau darauf stützte die Berufungskommission nun ihre Entscheidung. Es handle sich bei dem sogenannten Eckert-Bericht nicht um einen "Schlussbericht" nach den Statuten des FIFA-Ethikreglements. "Der Bericht nennt weder Regelverstöße einer beschuldigten Person noch irgendeinen Antrag an die rechtsprechende Kammer zur Bestrafung der beschuldigten Person", hieß es in der FIFA-Mitteilung. Daher sei Eckerts Stellungnahme "weder rechtsverbindlich noch anfechtbar".

Niersbach fordert Neuerungen

Ob der 430 Seiten starke Garcia-Report komplett oder in Auszügen veröffentlicht oder zumindest den Mitgliedern der FIFA-Exekutive zugänglich gemacht wird, entscheidet sich wohl am Donnerstag oder Freitag auf der Sitzung des Exekutivkomitees in Marrakesch. Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger will in seiner Funktion als Mitglied der FIFA-Exekutive das Verbot lockern lassen, das bisher eine Veröffentlichung des Untersuchungsberichts von Garcia untersagt.

Selbst Wolfgang Niersbach bezeichnete das juristische Gezerre als zu kompliziert. "Also wir blicken's nicht mehr", sagte der DFB-Chef und forderte erneut eine Neuausrichtung der FIFA. "Wir brauchen eine Institution, die für absolute Glaubwürdigkeit und Integrität steht. Das ist zuletzt nicht gelungen", sagte Niersbach - und sprach damit offen und stellvertretend für die weltweiten Kritiker das verheerende Bild an, das die FIFA und ihr angeschlagener Präsident Joseph Blatter derzeit abgeben.

Beschwerde völlig haltlos

Denn auch mit einem weiteren am Dienstag veröffentlichten Urteil schaffte es die FIFA, der jüngsten Farce ein weiteres Kapitel hinzuzufügen. Die Disziplinarkommission wies die Beschwerden der zwei Informantinnen zu den WM-Vergaben 2018 und 2022 zurück. Für die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen Eckert gebe es "keine stichhaltigen Gründe", hieß es in dem Ergebnis des Gremiums unter dem Vorsitzenden Claudio Sulser.

Phaedra Almajid, Ex-Mitarbeiterin von Katars Bewerbungskomitee für die WM 2022 und Zeugin des FIFA-Sonderermittlers Garcia, hatte sich über den angeblichen Verstoß gegen die Vertraulichkeit durch den Bericht des FIFA-Ethikhüters Eckert beschwert. Auch Bonita Mersiades, ehemalige Chefin für öffentliche Angelegenheiten von Australiens Kandidatur für 2022, fühlte sich in dem Eckert-Bericht als unglaubwürdig dargestellt und im Stich gelassen.

Sulser habe das "gesamte vorliegende Material" geprüft und festgestellt, dass "die an der Untersuchung Mitwirkenden lange vor der Veröffentlichung der Stellungnahme des Vorsitzenden der rechtsprechenden Kammer mit eigenen Medienaktivitäten an die Öffentlichkeit gelangt seien und die Beschwerde betreffend Verletzung des Vertrauensschutzes folglich haltlos sei".

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