Sturm-Insolvenz

Kein sofortiger Vertragsaustritt für Spieler

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Sturm-Masseverwalter widerspricht der Gewerkschaft: Ein sofortiger Vertragsaustritt ist für die Spieler nicht möglich.

Der vom Handelsgericht Graz als Masseverwalter des Fußball-Bundesligisten SK Sturm eingesetzte Grazer Anwalt Norbert Scherbaum hat der Spielergewerkschaft (VdF) und deren Geschäftsführer Robert Novotny " bewusst getätigte Falschdarstellungen über die Rechte der Spieler " vorgeworfen. Die VdF hatte am Vortag verkündet, die Spieler des Traditionsklubs seien zu einem sofortigen Vertragsaustritt berechtigt. Diese Meldung entspricht laut Scherbaum "nicht der tatsächlichen Rechtslage ".

Spieler nicht berechtigt auszutreten
Der Anwalt appellierte daher an die Spieler, Fans, Investoren und Gläubiger, sich von " dieser bewussten Falschmeldung" nicht verunsichern zu lassen. Als Masseverwalter vertritt Scherbaum die Interessen sämtlicher Gläubiger - also auch jene der Spieler. "Solange der Klub fortgeführt wird und vom Masseverwalter kein Schließungsantrag beim Konkursgericht überreicht wurde, sind sämtliche Arbeitnehmer - so auch die Spieler - wegen etwaig bis zur Konkurseröffnung offen gebliebener Entgelte nicht berechtigt, vorzeitig auszutreten", versicherte Scherbaum.

Auch nach Ansicht der Fußball-Bundesliga ist ein Vertragsaustritt erst dann innerhalb eines Monates möglich, wenn der Spielbetrieb bei Sturm eingestellt worden ist. Dann besteht für Arbeitnehmer - wie in einem Konkursverfahren üblich - ein begünstigtes Austrittsrecht. "Ein Vertragsaustritt der Sturm-Spieler ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ", versicherte Bundesliga-Vorstand Georg Pangl.

Fortführung wird geprüft
Über die Schließung des Traditionsklubs entscheidet der Masseverwalter. Scherbaum wird diese gemäß gesetzlichem Auftrag erst dann vornehmen, "wenn die nach Konkurseröffnung zustehenden Gehälter, Prämien usw. nicht mehr bezahlt werden können." In den nächsten acht Tagen werden laut dem Rechtsanwalt sämtliche Möglichkeiten zur Fortführung geprüft.

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