Geldstrafe

Royer muss 180.000 Euro zahlen

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Der ÖFB-Teamspieler wurde unter anderem wegen Falschaussage verurteilt.

Der österreichische Fußball-Teamspieler Daniel Royer ist am Montag im Straflandesgericht Leoben wegen falscher Beweisaussage, Verleumdung und versuchter Begünstigung zu einer Geldstrafe von 180.000 Euro (300 Tagessätze zu je 600 Euro) verurteilt worden. Das Gericht hatte ihn für schuldig befunden, bei einer anderen Gerichtsverhandlung gegen seinen Rieder Ex-Clubkollegen Mark Prettenthaler gelogen zu haben, was er bestritt. Royer war den ganzen Prozess über bei seiner Version geblieben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der nun für Hannover 96 spielende Kicker Berufung anmeldete, wie vom Landesgericht Leoben mitgeteilt wurde.

Verleumdung
Royer hatte am 11. April dieses Jahres in dem Prozess gegen seinen ehemaligen Mitspieler - er wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in einer Schladminger Disco angeklagt und verurteilt - ausgesagt, er habe der Polizei seine Beobachtungen mitteilen wollen. Die Beamten hätten aber auf seine Einvernahme verzichtet und gesagt, dass sie "von ihm nichts brauchen würden", so Royer bei der Verhandlung im Frühjahr. Das brachte ihm nun den Vorwurf der Verleumdung ein, wäre daraus ja ein Amtsmissbrauch durch den Polizisten, der die Aussage nicht aufnehmen wollte, ableitbar.

Der Polizist hatte bei den Erhebungen der Staatsanwaltschaft erklärt, sehr wohl alle Zeugen, die etwas gesehen hätten, einvernommen zu haben. Dies bekräftigte der Polizist bei der Verhandlung am Montag auch. Der Beamte war zum vorletzten Prozesstag am 26. September wegen eines Auslandsaufenthalts nicht erschienen, die Verhandlung musste damals vertagt werden.

Falschaussage
Neben dem Vorwurf der Verleumdung ging es bei der Verhandlung auch um eine Falschaussage, denn der Teamspieler hatte vor Gericht erklärt, dass er Prettenthaler wegen seiner Alkoholisierung ausdrücklich beobachtet habe und einen Schlag hätte sehen müssen. Die Richtigkeit dieser Aussage bezweifelte die Staatsanwaltschaft ebenfalls und ortete eine versuchte Begünstigung von Prettenthaler.

Am 27. Dezember des Vorjahres soll Mark Prettenthaler einer 21-jährigen Niederösterreicherin in einer Disco in der obersteirischen Stadt Schladming mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen haben. Er war dafür am 19. Mai im Landesgericht Leoben wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 8.400 Euro und zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt worden.

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