Galgenfrist

Sturm hat bis 20. Oktober Zeit

Teilen

Das Grazer Handelsgericht hat dem SK Sturm am Dienstag eine Galgenfrist eingeräumt: Bis 20.10. muss eine Einigung mit dem Finanzamt erzielt werden.

Der Konkursrichter am Grazer Landesgericht, der am Dienstag auf Antrag der Finanzprokuratur Wien die erste Tagsatzung gegen den SK Sturm Graz verhandelte, hat dem Bundesliga-Verein eine Frist bis 20. Oktober eingeräumt: Bis dahin müssen die Parteien eine abschließende Einigung vorlegen können, ansonsten könnte tatsächlich der Konkurs eröffnet werden.

"Arbeit unter Hochdruck"
Sturm-Anwalt Michael Pacher sagte nach der kurzen Verhandlung, die primär der Anhörung des Schuldners diente, man arbeite "unter Hochdruck" an der Sanierung des Vereins. Beigezogen war auch Peter Hadl, Geschäftsführer einer Grazer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzlei, der einen Finanzplan erstellen soll.

Christian Knecht, der die Finanzprokuratur vertrat, gab ebenso wie Richter Elmar Schneider keine Erklärung ab. Über die ausstehenden Summen wurde nichts verlautbart. Im Vorfeld war von Außenständen beim Finanzamt in der Höhe von 1,2 Mio. Euro die Rede gewesen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.