Doping-Vorwurf

Vorerst keine Sperre für Ibertsberger

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Laut DFB konnte dem Österreicher wegen der Verspätung beim Dopingtest kein Tatbestand nachgewiesen werden.

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Ermittlungsverfahren gegen den Österreicher Andreas Ibertsberger und Christoph Janker von Aufsteiger TSG 1899 Hoffenheim vorläufig eingestellt. Dies teilte der DFB am Freitag mit. Hingegen werde das Gremium gegen den Bundesligisten und dessen Dopingbeauftragten, Peter Geigle, beim DFB-Sportgericht Anklage erheben und eine mündliche Verhandlung beantragen.

Jetzt Verein im Visier
Den Hoffenheimern droht bei Feststellung eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB eine Geldstrafe bis zu 150 000 Euro, bei "Annahme eines schwerwiegenden Falles" kann es laut Verband sogar zur "Aberkennung von Punkten" kommen. Außerdem werde der Kontrollausschuss beim DFB-Sportgericht beantragen, den Einspruch von Borussia Mönchengladbach gegen die Wertung des Spiels gegen Hoffenheim (1:1) mit den Verfahren gegen den Aufsteiger und dessen Dopingbeauftragten zu verbinden.

Kein Tatbestand der Spieler
Das Verfahren gegen Ibertsberger und Janker sei dagegen zunächst einzustellen, da ihnen laut DFB-Pressemitteilung der "Tatbestand der Weigerung bzw. Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung" nach dem Spiel in Mönchengladbach am 7. Februar nicht nachgewiesen werden kann. Die beiden Profis des Aufsteigers waren rund zehn Minuten verspätet zur Doping-Kontrolle erschienen. Geigle habe es versäumt, Ibertsberger und Janker unmittelbar nach Spielende über die anstehende Kontrolle zu informieren, erklärte der DFB.

Die Anti-Doping-Kommission des DFB hat auf den "Fall Hoffenheim" rasch reagiert und am Freitag in einer Sondersitzung unter Vorsitz von DFB-Vizepräsident Rainer Koch sofortige personelle Konsequenzen gezogen und die Einführung eines Chaperon-Systems beschlossen. Der bei dem Spiel eingesetzte Doping-Kontrollarzt und sein Assistent wurden bis zur vollständigen Klärung des Vorfalles vorläufig suspendiert.

Die DFB-Kommission "stellte übereinstimmend fest, dass Ibertsberger und Janker entgegen den eindeutigen Bestimmungen der Anti-Doping-Richtlinien nach Spielende unbeobachtet in ihre Umkleidekabine gelangen und sich dort einige Minuten ohne Aufsicht aufhalten konnten", hieß es in einer Erklärung. Diese mangelnde Kontrolle sei ein "schwerer Pflichtenverstoß" von TSG 1899 Hoffenheim gewesen.

Pflichtverletzung durch Kontrollarzt
Dem Kontrollarzt warf die Kommission ebenfalls eine "schwere Pflichtverletzung" vor, "weil er gegen die Vorschrift handelte, als er den Weg der Profis vom Spielfeld in den Kontrollraum nicht überwachte, sondern im Kontrollraum auf diese wartete". Um solche Mängel künftig auszuschließen, beschloss die Kommission einen Antrag an das DFB-Präsidium auf baldmöglichste Einführung eines Chaperon-Systems. Dabei unterstützen neutrale Hilfspersonen die Doping-Kontrollärzte bei Wettkampfkontrollen. Gleichzeitig wurde die Einberufung einer Sondersitzung mit den Managern und Dopingbeauftragten der Profi-Clubs sowie der DFB-Doping-Kontrollärzte beschlossen.

"Trotz umfassender Schulungen der Mannschaftsärzte und der Dopingkontrollärzte nur wenige Tage vor der Begegnung am 7. Februar 2009 verlief die Dopingkontrolle beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim bedauerlicherweise aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens der Hoffenheimer Verantwortlichen und nachlässiger Arbeit des beauftragten Doping-Kontrollarztes höchst mangelhaft", stellte Koch fest. Dieser weiter: "Solche Fehler dürfen sich aus Sicht von DFB und DFL nicht mehr wiederholen."

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