Prozess

Schwere WhatsApp-Vorwürfe gegen ÖSV-Legende

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Ein Ehepaar erhob schwere Vorwürfe gegen Charly Kahr und wurde freigesprochen.

Ex-ÖSV-Trainer Karl „Charly“ Kahr hat ein Ehepaar wegen übler Nachrede verklagt. Die Ex-Ski-Rennläuferin und ihr Mann wurden am Bezirksgericht Bludenz freigesprochen. Kahrs Anwalt Manfred Ainedter beruft, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig – es gilt die Unschuldsvermutung.

Das Paar hatte Skilegende Annemarie Moser-Pröll in einem WhatsApp-Chat gefragt, ob sie sich nicht schäme, Kahr öffentlich in Schutz zu nehmen, der „viele Mädchen missbraucht und gebrochen“ hätte. Es folgte eine Nachricht samt Foto von Moser-Pröll mit Kahr mit dem Text: „Dein Entjungferer Charly. Du warst noch keine 16 Jahre alt.“

Weil die Nachrichten nur an Moser-Pröll gingen, wurde Kahr nicht öffentlich bloßgestellt, der Tatbestand der üblen Nachrede sei nicht erfüllt, argumentierte Verteidiger Martin Mennel.

Das Ehepaar hätte die Vorwürfe im guten Glauben erhoben, weil es an einem Treffen mit Journalisten teilnahm, bei dem die Vorgänge im Skiteam ausführlich besprochen wurden. Das Gericht gab ihm Recht.

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