Lesen Sie Bernhard Kohls Erklärung im Wortlaut.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich mich ein wenig habe sammeln können, möchte ich zum Urteil der Rechtskommission der NADA Austria hiermit abschließend Stellung nehmen.
Über das Urteil bin ich aufgrund der Sperrdauer von zwei Jahren sehr enttäuscht. Mit meinem Geständnis, wollte ich keine frühzeitige Rückkehr in den Radsport ermöglichen.
Vielmehr habe ich mir erhofft, dass mein Geständnis als solches in irgendeiner Form gewürdigt worden wäre. Ein einziger Tag der Strafmilderung hätte mir hier gereicht. Da ich zum heutigen Tage noch keine Vorstellung habe, ob ich nach Ablauf der Sperre nochmals in den Wettkampfsport zurückkehren möchte, ging es mir hier nur um das Signal.
Meine Strafe unterscheidet sich jetzt nicht von denen der Sportler, die nach positivem Doping-Befund bis ins Grab weiter schweigen. Ich frage mich, ob dadurch andere Sportler ermuntert werden, in vergleichbaren Situationen Doping zu gestehen.
Ich selbst bereue das Geständnis nicht. Der Malus des Dopings wird mich zwar noch mein Leben lang begleiten. Aber ich habe meine Verfehlung zugegeben. Für mich habe ich reinen Tisch gemacht, kann daher meinen Fans, meinen Freunden und mir selbst wieder in die Augen schauen.
Was ich jedenfalls nicht stehen lassen kann ist der Eindruck, den die Aussage des Vorsitzenden der Rechtskommission im Anschluss an die Urteilsverkündung erweckt hat.
Ich habe sämtliche, mir bekannten Berührungspunkte meinerseits mit Doping vor der Kommission ausgesagt. Mit meiner Aussage habe ich keine Person geschützt, die sportrechtlich zu sanktionieren ist. Sportrechtliche Verurteilungen Dritter wurden nicht verhindert, eher das Gegenteil ist der Fall.
Es wurde seit gestern öffentlich der Eindruck erweckt, ich hätte vor der Rechtskommission die Unwahrheit gesagt. Das ist mitnichten der Fall. In den vergangenen Tagen habe vor verschiedenen Gremien und Behörden aussagen müssen. Dort wurde meine Aussage offensichtlich anders bewertet.
Im Nachgang wurde mir vorgeworfen, „keine Namen und Hintermänner“ genannt zu haben. Das ist definitiv falsch. Ich habe sehr wohl Namen genannt, ich habe aufgezeigt, wie ich zum Doping kam. Ich legte sogar da, wie anderen reglementwidrig ein Vorteil verschafft wurde.
Im Anschluss an die Urteilsverkündung habe ich gesagt, ein kleines Detail weggelassen zu haben. Damit meinte ich lediglich, auf eine Frage der Kommission mit dem Hinweis auf das mir rechtsstaatlich zugesicherte Zeugnisverweigerungsrecht geantwortet zu haben. Ausdrücklich lege ich Wert auf den Fakt, dass es hier nicht um meine eigene, sportrechtliche Sanktionierung ging.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise werde ich zu gegebener Zeit informieren. Zunächst gilt es, dass schriftliche Urteil der Rechtskommission abzuwarten. Erst dann vermag ich endgültig zu sagen, welche Argumente letztlich überhaupt zur Verurteilung geführt haben. Anschließend wird entschieden, welcher Weg der Geeignete sein wird.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei den zahlreichen Unterstützern der letzten sechs Woche bedanken. Die Zeit war nicht immer einfach. Aber gerade wenn man andere enttäuscht hat, ist es umso schöner zu sehen, wenn gerade diese Enttäuschten einen weiterhin unterstützen.
Bernhard Kohl