Sport-Austria-Chef Niessl bestätigt

Kurzarbeit jetzt für alle Vereine möglich

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Die Kurzarbeit kann nun auch von kleineren Vereinen in Anspruch genommen werden.

Auch Österreichs rund 15.000 Sportvereinen steht nun die Möglichkeit der "Corona-Kurzarbeit" offen. Darauf hat sich am Freitag Sport Austria (Bundes-Sportorganisation) mit den Sozialpartnern verständigt. Bisher konnten die Kurzarbeit nur Clubs der Fußball-Bundesliga in Anspruch nehmen. "Das ist immens wichtig für den rot-weiß-roten Sport", teilte BSO-Präsident Hans Niessl in einer Aussendung mit.

Das Thema Kurzarbeit war einer der Hauptpunkte der "Sport Austria-Taskforce"-Telefonkonferenz, die am Donnerstag mit Basis im "Haus des Sports" erstmals tagte. Gemeinsam mit Vertretern der Dach-und Fachverbände wurden dabei die entstandenen bzw. entstehenden massiven Schäden für Vereine und Verbände durch die Corona-Krise diskutiert und Wege aus der Krise gesucht. Bei der Konferenz war auch das Sportministerium vertreten.

Kurzarbeit jetzt auch für unterklassige Vereine eine Option

Das Thema Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise war als erstes bei Fußball-Clubs der ersten und zweiten Liga aufgetaucht. Aufgrund ihrer Kollektivvertragszugehörigkeit war die Kurzarbeit in diesem Bereich rechtlich unumstritten. Anderes galt aber für die zahlreichen Clubs im Unterhaus bzw. aus anderen Sportarten. "Es freut mich, dass wir dafür die Zusage erhalten haben. Hier geht es um Tausende Existenzen im Spitzen- wie im Breitensport", betonte Niessl.

Neben der Kurzarbeit war auch die Dokumentation der finanziellen Ausfälle Thema. Diese sollen nun "transparent belegt" werden, man werde einheitliche Kriterien ausarbeiten, gemäß derer die Vereine und Verbände in der Folge ihre erlittenen Schäden dokumentieren sollen. Diese Zusammenstellung soll schließlich als "Grundlage für Gespräche mit den Regierungsverantwortlichen über die Ausfallszahlungen" dienen.

Keine Rücklagen für solche Fälle

Niessl wies auf die "massiven Engpässe bei Zahlungsverpflichtungen" hin, die durch die Absagen von Sportveranstaltungen entstehen. "Man darf dabei auch nicht vergessen, dass Vereine dem Gemeinnützigkeitsgesetz unterliegen, also auch gar keine Rücklagen für solche Fälle bilden können bzw. dürfen. Deshalb benötigen wir ein Kraftpaket, das sicherstellt, dass der Sport nach der Corona-Krise wieder durchstarten und auch seine so wichtigen Leistungen im Breiten- und Gesundheitssport erbringen kann."

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