Diverse Medien für Bildveröffentlichung verurteilt.
Zahlreiche Medien haben Anfang August 2017 despektierliche Bilder des Judo-Olympiasiegers Peter Seisenbacher veröffentlicht, als der in Wien wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Ex-Sportler in Unterhosen von der ukrainischen Polizei in seiner Flucht-Wohnung in Kiew festgenommen wurde. Für das Gratisblatt "Heute" hatte das am Donnerstag Konsequenzen.
Das Medium wurde vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs des Ex-Judokas verurteilt. Seisenbacher, der sich nach wie vor in der Ukraine aufhält und sich nicht seinem in Wien anhängigen Strafverfahren stellt, bekam eine Entschädigung von insgesamt 8.500 Euro zugesprochen. Inkriminiert waren drei Veröffentlichungen. Ein Mal war das Foto in der Print-Ausgabe, zwei Mal online erschienen. Im Unterschied zu etlichen anderen Medien hatte "Heute" das Gesicht des in Handschellen auf einer Couch sitzenden Ex-Judokas nicht verpixelt.
Das Landesgericht hatte ursprünglich die medienrechtlichen Anträge Seisenbachers zurückgewiesen. Dessen Rechtsvertreter Bernhard Lehofer ging dagegen mit einer Beschwerde ans Wiener Oberlandesgericht (OLG) vor und hatte Erfolg. Das OLG kam zum Schluss, dass die Foto-Veröffentlichung nichts mit Kriminalberichterstattung im engeren Sinne zu tun hatte, sondern einer öffentlichen Bloßstellung gleichkam.
Das Landesgericht für Strafsachen war an diese Rechtsansicht gebunden. Die heutige Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Bereits rechtskräftig entschieden ist dagegen ein Verfahren, das Lehofer gegen die "Bild"-Zeitung betrieben hatte, die Seisenbacher großformatig in der Unterwäsche vorgeführt hatte. Dafür wurde das deutsche Boulevardblatt zu einer Entschädigung von 5.000 Euro verurteilt.