Prozess in Italien

ÖSV-Mitgliedern drohen keine Haftstrafen

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Laut Rechtsanwalt - "Inszenierter Schauprozess wird 2013 verjährt sein".

Im Doping-Prozess gegen Mitglieder des Österreichischen Skiverbandes (ÖSV) vor dem Gericht in Susa im norditalienischen Piemont drohen den zehn Angeklagten trotz der Forderung der Staatsanwaltschaft keine Haftstrafen. Dies betonte der Südtiroler Rechtsanwalt Wolfgang Burchia, Verteidiger des angeklagten ÖSV-Präsidenten Peter Schröcknadel.

"Es war schon bei Prozessbeginn klar, dass aufgrund des in Italien im Juli 2007 vorgesehenen Strafnachlasses, keinem Angeklagten Haftstrafen drohen. Es handelt sich hier um einen von der Staatsanwaltschaft inszenierten Schauprozess, der sowieso im Jahr 2013 verjährt sein wird", sagte Burchia am Sonntag im Gespräch mit der APA.

 "Es kann daher absolut ausgeschlossen werden, dass auch nur ein potenzielles Risiko einer Haftstrafe besteht. Abgesehen davon bietet sich den Angeklagten die Möglichkeit, aktiv ihre Unschuld zu beweisen", erklärte der Rechtsanwalt.

Im Doping-Prozess in Susa haben die Staatsanwälte in ihren Schlussplädoyers für neun der zehn Angeklagten Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren beantragt. In der nächsten Gerichtsverhandlung am 29. Mai werden die Plädoyers der Verteidigung fortgeführt. Die Urteilsverkündung ist am 6. Juli vorgesehen.

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