Eiskunstlaufen

Nach Dopingskandal: Walijewa für vier Jahre gesperrt

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Knapp zwei Jahre nach dem Olympia-Skandal um Kamila Walijewa ist die russische Eiskunstläuferin heute vom Internationalen Sportgerichtshof CAS nachträglich für vier Jahre gesperrt worden. Die Sperre für 17-Jährige beginnt rückwirkend mit Dezember 2021.

Der Fall der heute 17-jährigen Walijewa beschäftigt die Sportjuristen seit Winter-Olympia 2022 in Peking. Nach dem Teambewerb war eine positive Dopingprobe der Eiskunstläuferin bekannt geworden. Die Russin war im Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften positiv auf das verbotene Mittel Trimetazidin getestet worden.

Russland verliert Team-Gold

Damit dürfte Russlands Mannschaft auch das mit der damals 15-Jährigen gewonnene Team-Gold bei den Winterspielen in Peking verlieren. Die US-Auswahl würde dann zum Olympiasieger erklärt werden. Die vierjährige Sperre Walijewas beginnt rückwirkend mit dem 25. Dezember 2021. 

Da Walijewa zu dem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war, galt sie gemäß Welt-Anti-Doping-Code als "geschützte Person", deren Identität nicht genannt hätte werden dürfen. Die Geheimhaltung misslang. Walijewas juristisch durchgesetzter Start im olympischen Damen-Einzel endete als Skandal mit einer Kür unter Tränen, die Favoritin landete nur auf dem vierten Platz.

"Sperre nach eigenem Ermessen"

Die CAS-Sportrichter hatten den Fall im Herbst 2022 übernommen, weil die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und der Eislauf-Weltverband ISU Widerspruch gegen das Urteil der russischen Anti-Doping-Agentur RUSADA eingelegt hatten. Die RUSADA hatte Walijewa nur den nationalen Meistertitel aberkannt, aber keine weiteren Sanktionen verhängt. Es habe "keine Schuld oder Fahrlässigkeit" nachgewiesen werden können.

Die WADA hat das CAS-Verfahren angestrengt, um eine vierjährige Sperre der 17-jährigen zu erreichen. Die ISU wollte, dass der Sportgerichtshof "eine Sperre nach eigenem Ermessen" verhängt und endgültig über die Ergebnisse des Mannschaftswettbewerbs bei Olympia 2022 entscheidet. Dagegen verlangte die RUSADA, Walijewa gemäß ihrer Richtlinien autonom sanktionieren zu dürfen.
 

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