Autoposer

City erwägt Nachtfahrverbot ab 22 Uhr

Polizist und mehrere Männer bei einer Razzia vor einem Café in einer belebten Fußgängerzone.
© BV1
Bei einer großangelegten Schwerpunktaktion gegen "Autoposer" in der Innenstadt hagelte es 66 Anzeigen. Wegen des anhaltenden Lärms wird nun sogar ein nächtliches Fahrverbot ab 22 Uhr geprüft.
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Die Polizei hat am vergangenen Wochenende gemeinsam mit der Gruppe Sofortmaßnahmen, MA 6, MA 46, MA 48, MA 59 und dem AMS erneut eine umfassende Schwerpunktaktion gegen Poser, Raser und verkehrsgefährdendes Verhalten in der Innenstadt durchgeführt. Im Zuge des Planquadrats kontrollierten zahlreiche Einsatzkräfte den Fahrzeugverkehr an mehreren Standorten in der Inneren Stadt, darunter die Rotenturmstraße. Im Fokus standen insbesondere überhöhte Geschwindigkeit, illegale Fahrzeugumbauten, vermeidbare Lärmbelästigung, aggressives Fahrverhalten sowie weitere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Es war bereits die fünfte derartige Kontrollaktion innerhalb kurzer Zeit.

Die Bilanz des Einsatzes fällt mit 66 Anzeigen und 30 Organmandaten deutlich aus. Zudem wurden 5 Fahrzeuge bei der Landesfahrzeugprüfstelle vorgeführt und 35 schwere technische Mängel festgestellt.

Nachtfahrverbot soll geprüft werden

Mit den regelmäßigen Einsätzen setzen die beteiligten Behörden ihren konsequenten Kurs fort und reagieren gezielt auf Beschwerden von Anrainerinnen und Anrainern sowie auf wiederkehrende Verkehrsverstöße im innerstädtischen Bereich. "Dass bereits die fünfte Schwerpunktaktion innerhalb kurzer Zeit durchgeführt wurde, zeigt, dass die Behörden entschlossen und konsequent gegen Poser, Raser und andere Verkehrssünder vorgehen. Wer die Sicherheit anderer gefährdet oder die Lebensqualität der Menschen beeinträchtigt, muss mit konsequenten Kontrollen und entsprechenden Konsequenzen rechnen", sagt  ÖVP-Bezirksvorsteher Markus Figl.

Grundsätzlich zeigt sich der Bezirk bereit, nächtliche Durchfahrts- oder Zufahrtsbeschränkungen ab 22:00 Uhr zu prüfen – vorausgesetzt, die Anrainer werden dadurch spürbar entlastet. "Ob und wie eine solche Maßnahme rechtlich und verkehrstechnisch umsetzbar ist, obliegt den zuständigen Fachabteilungen und Behörden", so Figl.

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