Befehlsgewalt

Festnahme bei Schießübung in Vorchdorf laut Gericht "rechtswidrig"

Polizeieinsatz in Vorchdorf
© laumat.at
Rund eine Handvoll der Schützen hatte beim LVwG "wegen rechtswidriger Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" Beschwerde eingereicht.
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Bei einem Großeinsatz der Polizei wegen Schießübungen auf einem Gehöft in Vorchdorf (Bezirk Gmunden) am 11. Oktober ist nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) ist der Beschwerde einem der Teilnehmer gegen dessen Festnahme gefolgt. Dies sei rechtswidrig gewesen, ebenso wie das Anlegen von Handschellen und die stundenlange Anhaltung, da keine Gefahr im Verzug gegeben war, teilte das LVwG am Mittwoch mit.

Diversion bei Prozess

Eine Gruppe von mehr als 20 Personen hatte jene Zielübungen - organisiert von einem Verein mit einem Bundesheeroffizier als Vortragendem - durchgeführt. Ein Zeuge hatte über Notruf Alarm geschlagen. Daraufhin kamen mehrere Streifen, das Einsatzkommando Cobra und die Schnelle Interventionsgruppe zu dem Einsatz. Zahlreiche Bewaffnete seien ins Haus geflüchtet, rund 50 halbautomatische Waffen, teilweise zerlegt und versteckt, wurden laut Ermittlungsbehörden gefunden. Ermittlungen hinsichtlich Extremismus oder Staatsverweigerung hatten "keine Ergebnisse" gebracht. Auch die Ermittlungen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt gegen einen teilnehmenden Bundesheeroffizier wurden eingestellt. Ein Prozess gegen zwölf Teilnehmer am Landesgericht Wels wegen Vergehen gegen das Waffengesetz hatte Anfang März mit Diversionen geendet.

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