Es geht um zig Millionen
Hammer-Urteil: Konzerne müssen Corona-Hilfen zurückzahlen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass für staatliche Covid-19-Förderungen die EU-Höchstgrenzen pro Konzern und nicht pro Tochtergesellschaft gelten. Wie "Der Standard" berichtet, hat Österreich die Hilfen in der Pandemie vielfach auf Basis einzelner Gesellschaften berechnet und damit EU-Beihilfenrecht verletzt. Auf betroffene Unternehmen kommen nun Rückzahlungen zu, die zu Insolvenzen führen könnten, warnen Anwälte.
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Anlass für das wegweisende OGH-Urteil (GZ: 1Ob23/26b) vom 28. April 2026 war das Verfahren rund um eine Raststättenkette. Diese hatte argumentiert, die Förderungen im Vertrauen auf die nationalen Vorgaben gutgläubig empfangen zu haben. Der OGH erteilte diesem nationalen Vertrauensschutz jedoch eine Absage. Laut dem Höchstgericht ist die Finanzverwaltung unionsrechtlich verpflichtet, rechtswidrige Beihilfen zurückzufordern. Österreich hatte den gesetzten Rahmen von 2,3 Millionen Euro je Unternehmen überschritten, da die Republik die Höchstgrenzen auf jede einzelne Gesellschaft innerhalb eines Konzerns anwandte und entsprechend auszahlte.
Anwalt warnt vor Insolvenzen
Für die Finanz bringt die gerichtliche Klärung voraussichtlich Einnahmen in Millionenhöhe. Allein im Fall der klagenden Raststättenkette ging es um eine Überzahlung von 1,42 Mio. Euro, die mit noch ausständigen Hilfen gegengerechnet wurde. Anwälte der betroffenen Unternehmen warnen vor den wirtschaftlichen Folgen. Der Rechtsanwalt des klagenden Raststättenbetreibers, Harald Strahberger, rechnet "demnächst mit einer Rückforderungswelle durch die Finanzämter", wodurch es "vermehrt zu Unternehmensinsolvenzen kommen" werde. Auch Rechtsanwalt Georg Eisenberger, der mehrere Betroffene vertritt, bezeichnete das Urteil für viele Betriebe als potenziell existenzbedrohend und "brutal".
Der Ausblick auf das tatsächliche Ausmaß der Rückforderungen bleibt laut den Experten jedoch teilweise offen. Eine wesentliche Rolle könnte die sogenannte Umwidmungsrichtlinie spielen, die es Unternehmen nachträglich ermöglicht, auf andere Fördermodelle wie einen Verlust- oder Schadensausgleich umzustellen. Zudem ist laut Anwalt Eisenberger beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Initiative des Oberlandesgerichts Wien eine Anfrage anhängig. Diese soll klären, ob für die damals rein auf Englisch vorliegenden Beihilfeentscheidungen der EU-Kommission zwingend eine Übersetzung notwendig gewesen wäre.
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