Weinkomitee
Im Wein-Streit sind Höchstrichter gefragt
Ein Wein-Streit führt in Österreich bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH). Es geht um die Rolle des Nationalen Weinkomitees: Die könnte aus Sicht des VfGH verfassungswidrig sein.
Der VfGH kündigte diese Woche ein Gesetzesprüfungsverfahren zum System der Klassifizierung von Weinen an. Mehrere österreichische Weinbauern haben sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, um Bestimmungen der Weinbezeichnungsverordnung des Landwirtschaftsministers als gesetzwidrig aufheben zu lassen.
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"Große Lage"
Die Weinbaubetriebe beanstandeten vor allem, dass die Begriffe "Erste Lage" und "Große Lage" nur für bestimmte Qualitätsweine verwendet werden dürfen. Um die Bezeichnung zu führen, muss auch das Nationale Weinkomitee, ein Branchenverband mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Riede für das jeweilige Weinbaugebiet klassifiziert haben und der Minister eine Verordnung erlassen. Das Nationale Weinkomitee besteht aus 27 Mitgliedern, die vom Landwirtschaftsministerium für fünf Jahre bestellt werden. Landwirtschaftskammer Österreich und Wirtschaftskammer Österreich haben ein Vorschlagsrecht.
Der VfGH äußerte Bedenken gegen die aktuelle Klassifizierungspraxis in der Weinbranche: Es dürfte mit der Stellung eines Ministers als oberstes Organ der Vollziehung unvereinbar sein, die Erlassung einer Verordnung von einem Beschluss des Weinkomitees abhängig zu machen.
Da eine Weinriede - ein abgegrenzter Weinberg - nur im Zusammenwirken von Nationalem Weinkomitee und Minister klassifiziert werden könne, scheine das Weinkomitee Aufgaben der staatlichen Verwaltung zu besorgen, schreibt der VfGH in einer Presseinformation. Außerdem dürfte gegen das rechtsstaatliche Prinzip verstoßen werden, dass die Weinbauern keine Möglichkeit haben, sich gegen negative Entscheidungen oder gegen die Untätigkeit des Nationalen Weinkomitees rechtlich zur Wehr setzen zu können.
Im Rahmen des Gesetzesprüfungsverfahrens holt der VfGH nun eine Stellungnahme der Bundesregierung ein.
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