Nach Martyrium

Mega-Prozess: Folter-General zu 8 Jahren Haft verurteilt

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Zwei Männer sollen zwischen 2011 und 2013 an Folterungen in syrischem Gefängnis beteiligt gewesen sein: Heute wurden sie in Wien verurteilt.
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Wien. Am Wiener Landesgericht ist am Montag der Prozess gegen zwei frühere Vertreter des Regimes des Ende 2024 gestürzten, syrischen Präsidenten Bashar al-Assad mit Schuldsprüchen im Großteil der Anklage zu Ende gegangen. Zwei Männer wurden wegen Folter und schwerer Straftaten an insgesamt 21 Zivilisten zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt. Gefoltert wurde laut Anklage, um die damalige Protestbewegung zu unterdrücken.

Khaled Al H. wurde durch Operation "White Milk" bekannt

Seit Anfang Juni mussten sich der ehemalige Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, Khaled Al. H, sowie der frühere Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa, Abou R. vor Gericht verantworten. Im Laufe der dreizehn Prozesstage reisten ehemalige Opfer aus ganz Europa und auch Syrien an, die die beiden Angeklagten schwer belasteten. So sollen Khaled Al. H und Abou R. nicht für zahlreiche Misshandlungen, die dem Schöffengericht in den letzten Wochen ausführlich beschrieben wurden, verantwortlich seien, sondern diese zum Teil auch selbst durchgeführt haben.

Der erstangeklagte Khaled Al H. wurde aufgrund einer Vereinbarung mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad (Operation "White Milk") 2015 von mehreren Beamten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) aus Frankreich nach Österreich gebracht. Anschließend wurde er bei seinem Asylverfahren unterstützt. Seit Dezember 2024 sitzt Khaled Al H. in U-Haft. Der zweitangeklagte Moussab Abou R. befindet sich dagegen auf freiem Fuß.

Verurteilt wurde der Erstangeklagte neben einer Vielzahl an schweren Körperverletzungen auch für schwere Nötigung, Folter und geschlechtliche Nötigung. Den Zweitangeklagten befand das Gericht der schweren Körperverletzung, der schweren Nötigung und der geschlechtlichen Nötigung schuldig.

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