Öffnete Balkontür

Pflegerin half bei Home-Invasion: 2,5 Jahre Haft

Die Pflegerin ließ die Einbrecher über die Balkontüre rein.
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Die 21-jährige Frau teilte ihren Komplizen mit, wo sich die Wertgegenstände befinden würden.
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Kärnten. Weil sie mitgeholfen haben soll, ein betagtes Ehepaar in der eigenen Wohnung zu überfallen, ist am Mittwoch eine 21-jährige Pflegerin am Landesgericht Klagenfurt zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau gab zu, ihrem Lebensgefährten und zwei weiteren Komplizen Infos über Wertgegenstände gegeben und ihnen die Balkontür geöffnet zu haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Wie Staatsanwältin Veronika Holub sagte, war die junge Frau im Juli 2025 zu dem Ehepaar in Klagenfurt gekommen, weil die Ehefrau eine Pflegerin benötigte. "Die Pflegerin war aufgeschlossen und kommunikativ, das Ehepaar war auch sehr zufrieden mit der Angeklagten", hielt Holub fest. Was die Klienten aber nicht wussten: Die junge Frau war in ständiger Verbindung mit ihrem Lebensgefährten und suchte, motiviert von ihm, die Wohnung ab. Dabei fand sie auch einen Tresor im Schlafzimmer des Ehemannes.

Handy überführte Frau

Nachdem ihre Versuche, den Tresor zu öffnen, scheiterten, wurde der Plan geschmiedet, das Ehepaar auszurauben. Die Angeklagte schickte Videos und Fotos der Wohnung an ihren Lebensgefährten, der bereits in Rumänien vorbestraft war. Daraufhin machte sich dieser gemeinsam mit zwei weiteren Tätern auf den Weg nach Klagenfurt. Kurz vor der Tat vergewisserte er sich auch noch bei der Pflegerin, ob die Balkontür zur Wohnung offen sei.

Daraufhin drangen die drei ins Schlafzimmer des Mannes ein: "Einer hielt ihm den Mund zu, während die anderen beiden Männer den Tresor ins Freie trugen", so die Staatsanwältin. Der Inhalt: 40.000 Euro Bargeld, eine Waffe sowie Goldschmuck und Münzen. Das Opfer sprach von einem Gesamtschaden von 90.000 bis 100.000 Euro.

"Die Angeklagte wurde erst nur als Zeugin vernommen und war sich ihrer Sache auch sicher - sie hat sogar freiwillig ihr Handy abgegeben", so die Staatsanwältin. Allerdings ließen sich mit Hilfe von im Hintergrund gespeicherten Push-Nachrichten - also jenen Nachrichten, die am Sperrbildschirm aufpoppen - Chats mit ihrem Lebensgefährten rekonstruieren. Und daraus ging die Tatplanung eindeutig hervor.

Angeklagte zur Tatzeit schwanger

Verteidiger Simon Ogris erklärte, seine Mandantin werde sich vollinhaltlich schuldig bekennen. Die Frau war schwanger, als sie den Beitrag geleistet hatte: "Sie hat zwar natürlich ein Einkommen bezogen, in Rumänien gibt es aber nicht dieselben Unterstützungen wie in Österreich. Sie hätte nichts bekommen, und auch der Kindsvater hat noch nie gearbeitet, weshalb sie sich von ihm nichts erwarten konnte." Deshalb habe diese Notlage dazu geführt, dass sie sich zur Tat hinreißen hat lassen.

Die Angeklagte selbst antwortete mit leiser Stimme auf die Fragen von Richterin Sabine Götz, die dem Schöffensenat vorsaß. Sie habe ihren Lebensgefährten kennengelernt, als sie 18 Jahre alt wurde und ihre Pflegefamilie verließ: "Ich war auf der Straße." Dass der Mann vorbestraft war, habe sie zwar abgeschreckt: "Aber ich konnte sonst nirgendwo hin."

Haupttäter in Rumänien

Erst habe sie die Idee des Überfalls noch abgelehnt, sagte die Frau, die trotz allem versuchte, ihren Lebensgefährten in Schutz zu nehmen: "Ich glaube, es war nicht seine Idee." Woraufhin ihr die Richterin ins Gewissen redete: "Er weiß, dass Sie schwanger sind und schickt Sie ins Ausland zum Stehlen. Und Sie glauben noch, dass der Ihnen irgendetwas Gutes will? Die normale Reaktion, wenn man Vater wird, wäre, dass man das abweist, wenn ein Dritter mit so einer Idee kommt. Es gibt überhaupt keinen Grund, ihn in Schutz zu nehmen."

Gegen den namentlich bekannten Lebensgefährten der Frau ist in Rumänien ein Strafverfahren anhängig; der mittlerweile sieben Monate alte Sohn der Frau ist in Rumänien bei einer Pflegefamilie untergebracht.

"Unglaublicher Vertrauensbruch"

Richterin Götz erklärte, das Geständnis sei der Frau mildernd zugute gekommen - und dass sie "durchaus auch zur Wahrheitsfindung beigetragen" habe und von dem Haupttäter abhängig sei. Aber "Man hat Ihnen Tür und Tor geöffnet, das Ehepaar hat Sie auch gut behandelt. Und das ist dann ein unglaublicher Vertrauensbruch." Und: "Man kann nur von Glück reden, dass es nicht noch weiter eskaliert ist. Auch der Schadensbetrag war durchaus beachtlich."

Angesichts der Tat und aus Sicht der Generalprävention sah Götz "überhaupt keine Möglichkeit, eine bedingte Strafe zu verhängen". Die Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Holub gab keiner Erklärung ab. "Das ist kein Mann der Welt wert", gab die Richterin der Angeklagten noch mit auf den Weg.

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