Wohnbau gemeinnützig
Sanierungstempo erhöhen, Rahmenbedingungen schaffen
Gleichzeitig ist die Aufgabe enorm: Noch rund 34 Prozent des gemeinnützigen Gesamtwohnungsbestands sind fossil beheizt, das entspricht rund 348.000 Wohnungen. Um diese bis 2040 auf klimafreundliche Heizsysteme umzustellen, wären durchschnittlich rund 20.000 Heizungsumstellungen pro Jahr notwendig. Davon entfallen rund 13.000 auf Mietwohnungen.
Für den GBV-Mietwohnungsbestand zeigt sich zusätzlicher Handlungsbedarf: Bis 2040 wären jährlich rund 9.000 thermische Sanierungen notwendig. Damit müsste sich die derzeitige Sanierungsleistung um den Faktor 1,5 erhöhen. Bei den Heizungsumstellungen müsste das derzeitige Tempo auf das 2,5-Fache gesteigert werden.
Mit der Pressekonferenz stellen ARGE-Eigenheim-Obfrau Isabella Stickler, Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000, und Wolfgang Amann, geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen, zentrale Forderungen für Stabilität, leistbares Wohnen und die Erreichung der Klimaziele in den Mittelpunkt.
„Die gemeinnützigen Bauvereinigungen sanieren und dekarbonisieren bereits auf hohem Niveau. Aber mit den derzeitigen Rahmenbedingungen schaffen wir die notwendige Transformation des Gebäudebestands bis 2040 nicht. Wir müssen das Tempo bei der thermischen Sanierung weiter erhöhen und bei den Heizungsumstellungen massiv beschleunigen", so ARGE-Eigenheim-Obfrau Isabella Stickler.
Verschärfung der Finanzierungssituation und schwierige wohnrechtliche Rahmenbedingungen
Rund 60 Prozent der Instandhaltungs- und Sanierungsausgaben entfallen bereits auf die laufende Instandhaltung. Für Großinstandhaltungen, thermische Sanierungen und Dekarbonisierungsmaßnahmen bleibt damit immer weniger Spielraum. Der gemeinnützige Sektor weist bereits einen EVB-Vorlagenstand von rund 2,2 Milliarden Euro auf. Angesichts steigender Bau- und Sanierungskosten droht die Finanzierungslücke weiter zu wachsen.
Hinzu kommen fehlende langfristige Förderperspektiven und schwierige wohnrechtliche Rahmenbedingungen. Der Förderstopp bei der Bundesförderung der Sanierungsoffensive 2026 zu Jahresbeginn hat gezeigt, wie wichtig verlässliche und langfristig planbare Förderungen sind. Gleichzeitig führen komplizierte und langwierige Verfahren dazu, dass Sanierungen später umgesetzt und dadurch teurer werden.
„Zeit ist bei der Sanierung mehr als ein Kostenfaktor. Jeder Förderstopp, jede fehlende wohnrechtliche Regelung und jedes zu lange Zuwarten vergrößert die Finanzierungslücke und verunmöglicht Sanierungen. Wir können uns bei der Transformation des Gebäude-bestands keine weiteren verlorenen Jahre leisten. Die gemeinnützigen Bauvereinigungen sind bereit umzusetzen – dafür braucht es aber jetzt stabile Förderungen, einen zukunftsfähigen EVB und klare wohnrechtliche Rahmenbedingungen.“ fordert die Obfrau. Gerade nach den mittlerweile rund 20 Runden der Wohnrechtsver-handlungen brauche es jetzt mehr als Einzelregelungen.
Stickler weiter: „Wenn wir die Klimaziele 2040 erreichen und den Gebäudebestand als Zukunftsdepot für die junge Generation sichern wollen, müssen wir jetzt handeln. Wir brauchen faire und klare Regelungen, die für alle Bewohnerinnen und Bewohner funktionieren und gleichzeitig Sanierungen ermöglichen. Nach 20 Runden Wohnrechtsverhandlungen kann es nicht die Antwort sein, am Ende nur das Klimaeinzelgerät zu regeln. Es geht um den gesamten Gebäudebestand und darum, ihn für die nächste Wohngeneration leistbar, lebenswert und klimafit zu machen."
Der Weg zu den Klimazielen führt über Gebäude
Fast ein Drittel des österreichischen Energieverbrauchs entfällt auf Gebäude. Etwa 80 Prozent der Gebäude wurden vor dem Jahr 2000 errichtet und damit vor der Einführung wirksamer Energieeffizienzstandards. Die EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, diese Gebäude auf Nullemissionsstandard zu bringen. Gleichzeitig gibt es noch 443.000 Öl- und 843.000 Gasheizungen in Wohngebäuden zu ersetzen.
„Nach dem heißesten Sommer der Messgeschichte soll die Bundesregierung ihre Versprechen beim Klimaschutz dringend einlösen. Es braucht neben dem Ziel Klimaneutralität auch verbindliche sektorale Ziele für alle Bereiche. Weiters brauchen wir ein umfassendes Paket für die Sanierung und Heizungsmodernisierung, damit die Menschen in Österreich in Wohnungen leben können, die im Sommer nicht überhitzen und im Winter keine überhöhte Heiz-rechnung droht. Dazu braucht es jetzt ein modernes Wohnrecht, das Sanierungen erleichtert, stabile Förder-bedingungen und die rechtliche Ermöglichung einer breiten Umstellung von Gasheizungen. Wir appellieren an die Bundesregierung jetzt Nägel mit Köpfen zu machen!", so Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000.
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Mehr Duldung für die Dekarbonisierung
Die Duldungspflichten gemäß § 8 MRG sollen um Maßnahmen zur Zentralisierung und Dekarbonisierung von Heizung, Kühlung und Kochgas ergänzt werden. Angestrebt wird Technologieoffenheit bei möglichst minimalinvasiven Eingriffen in Bestandswohnungen. Spiegelbildlich sollen Mieter Möglichkeiten zur Durchsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen erhalten.
Vorgesehen sind unter anderem die Sicherstellung der wohnungsweisen Wärmeversorgung beim Heizungstausch, eine zeitgemäße Wärmeversorgungsanlage, die temporäre Umstellung von dezentraler auf zentrale Gasversorgung im Rahmen des Renovierungspasses sowie ein liegenschaftsbezogenes Duldungsverfahren. Die soziale Verträglichkeit soll durch den Nachweis angemessener Wärmekosten nach der Sanierung sichergestellt werden.
EVB stärken: Mehr Geld für die Sanierung älterer Gebäude
Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) ist ein zentrales Instrument für die langfristige Instandhaltung gemeinnütziger Wohnbauten. Viele EVB-Rücklagen sind jedoch aufgrund ausgeweiteter Erhaltungspflichten und zusätzlicher Belastungen bereits stark ausgeschöpft. Rund die Hälfte der GBV-Gebäude weist einen negativen EVB auf – damit fehlen oft die Mittel für notwendige Großsanierungen und die Dekarbonisierung.
Vorgeschlagen wird daher, den EVB auch nach dem 30. Jahr eines Gebäudes schrittweise weiter anzuheben. Dadurch würden insbesondere ältere Gebäude zusätzliche Mittel für umfassende Sanierungen erhalten. Über-schüsse bleiben weiterhin dem jeweiligen Gebäude zugeordnet und sind an die Bewohner zurückzuerstatten.
Wolfgang Amann, geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen resümiert: „Ohne ausreichende Finanzierung können wir die Sanierung und Dekarbonisierung älterer Wohngebäude nicht bewältigen. Eine maßvolle Weiterentwicklung des EVB schafft dafür die notwendige finanzielle Grundlage."
Österreich liegt bei Wohnkosten unter EU-Schnitt
In der öffentlichen Debatte nimmt die Leistbarkeit des Wohnens breiten Raum ein. Zweifellos sind die Mieten in der Vergangenheit regelmäßig über der Inflationsrate angestiegen. Doch haben sich auch die Einkommen positiv entwickelt. Die zuverlässigste Datenquelle zur Beurteilung der Leistbarkeit des Wohnens ist der Anteil der Wohn-kosten, die für Wohnen und Haushaltsenergie aufgebracht werden müssen, wie sie von Eurostat aufbereitet wird (EU-SILC: Statistik zu Einkommen und Lebensverhältnissen).
„Die Wohnkostenbelastung der österreichischen Haushalte liegt mit nur noch 17 Prozent deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 19 Prozent und massiv unter den Werten von Deutschland und der Schweiz mit 24-26 Prozent. Mehr noch, ist der Wert seit 2023 deutlich gesunken und liegt auf einem Niveau wie zuletzt vor zwanzig Jahren." ordnet Wolfgang Amann abschließend die Fakten ein.
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