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Bis 14:30 Uhr

Warnstreik bei Austrian Airlines nach Betriebsversammlung

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Passagiere, die für heute, Dienstag, einen Flug mit Austrian Airlines (AUA) gebucht haben, müssen weiterhin mit Verspätungen, Umbuchungen oder Flugausfällen rechnen. Die Entscheidung dazu war bei der Betriebsversammlung einstimmig beschlossen worden.

Passagiere, die für heute einen Flug mit Austrian Airlines (AUA) gebucht haben, müssen weiterhin mit Verspätungen, Umbuchungen oder Flugausfällen rechnen. Was um 9.45 Uhr mit einer Betriebsversammlung des Bordpersonals begann, führte zu einem Warnstreik, der bis 14.30 Uhr dauerte. Die Entscheidung dazu war bei der Betriebsversammlung einstimmig beschlossen worden, wie Yvonne Heuber von der Gewerkschaft Vida zur APA sagte. Nun sind die Verhandlungen wieder in Schwebe.

Von der Betriebsversammlung seien 36 Flüge und rund 1.800 Fluggäste betroffen, hatte die AUA mitgeteilt. Von Anpassungen betroffen seien vorwiegend Destinationen in Zentraleuropa. "Austrian-Airlines-Langstreckenziele können nach aktuellem Stand regulär bedient werden", teilte die AUA mit. Um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, habe man unter anderem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf "Stand-by" waren, zum Dienst gerufen, hieß es weiters aus der AUA-Pressestelle. Und die Fluglinie habe jene Passagiere, die bei der Buchung eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben hätten, bereits aktiv über Fluganpassungen und Umbuchungen informiert.

Betriebsversammlung

Der Betriebsrat des Bordpersonals hat die rund 3.200 Beschäftigten des Bordpersonals zu einer Betriebsversammlung eingeladen, die wegen der vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erst um 9.45 Uhr - und damit um 45 Minuten später als geplant - begonnen hat. Gerechnet wurde mit 600 bis 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, erschienen seien jedoch 1.200, sagte Heuber. Bei der Betriebsversammlung, die bis 12.20 Uhr dauerte, wurde das Bordpersonal über die stockenden Nachverhandlungen zum Kollektivvertrag (KV) informiert.

Nach einer anfänglichen Einigung bei den KV-Verhandlungen im Oktober forderte das Bordpersonal aufgrund des guten Ergebnisses der Fluglinie im dritten Quartal Nachverhandlungen, die bis dato für den Betriebsrat nicht zufriedenstellend verlaufen sind. Schließlich sei die Inflation seither gestiegen und die ausgehandelte Gehaltserhöhung von sieben Prozent greife erst ab Mai. Dass das Sparpaket - eine Gehaltsreduktion um bis zu 15 Prozent - mit Jahresbeginn zum Teil vorzeitig beendet worden sei, dürfe nicht mit den KV-Verhandlungen vermischt werden. Und Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereiches Luftfahrt in der Gewerkschaft Vida, verwies auf die Boni, die an die Führungskräfte für 2022 fließen sollen, während die Mitarbeiter im Vorjahr von Sparpaket und Kurzarbeit betroffen waren.

"Wir fordern für die Beschäftigten einen entsprechenden Teuerungsausgleich, der diesen Namen auch verdient hat, sowie ein sofortiges und restloses Aus für das Personalsparpaket ohne faule Kompromisse. Wir fordern das AUA-Management zur raschen Rückkehr an den Verhandlungstisch auf", so die stellvertretende vida-Vorsitzende Olivia Janisch bei der Betriebsversammlung.

"Viele Mitarbeiter sagen uns, dass sie mit dem Angebot zufrieden sind. Wir müssen jetzt sehen, wer weiter weg ist von unseren Mitarbeitern", merkte jedoch AUA-COO Francesco Sciortino in der Vorwoche bei der Präsentation des Jahresergebnisses an. Man habe auch bei anderen Punkten eingelenkt. So werde die Reinigung der Uniformen übernommen. Und die Beschäftigten hätten in drei Tranchen bis zu 3.000 Euro erhalten.

Die Gewerkschaft habe bereits im Oktober vergangenen Jahres eine Streikfreigabe erteilt und diese sei nach wie vor aufrecht, ergänzte Heuber.

Flugpassagiere: Recht auf Erstattung des Ticketpreises

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte weist in einer Aussendung darauf hin, dass den Passagieren bei einer kurzfristigen Annullierung des Fluges folgende Rechte zustehen: So haben sie das Recht auf Erstattung des Ticketpreises inklusive Steuern und Gebühren bzw. auf den Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Werden die Flugkosten rückerstattet, so muss die Fluglinie auch eventuell anfallende Mehrkosten für den neuen Flugschein zu vergleichbaren Reisebedingungen erstatten.

Es gibt aber auch einen Anspruch auf eine alternative Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen und ohne zusätzlichen Kosten für den Passagier. Bei Verspätungen stehen den Passagieren Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Strecke. Ab einer zweistündigen Verspätung besteht darüber hinaus das Recht auf Betreuungsleistungen wie Speisen und Getränke bzw. bei Verspätungen von mehr als einem Tag haben Passagiere ein Anrecht auf Hotel und Transfer.
 

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