Alte Asbest-Fälle in den USA lassen BASF nicht los

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Der Chemiekonzern BASF muss sich in den USA vor Gericht mit Vertuschungsvorwürfen im Zusammenhang mit teilweise schon Jahrzehnte zurückliegenden Asbest-Fällen auseinandersetzen.

Im Kern geht es bei dem Gerichtsstreit darum, ob die Tochterfirma Engelhard zusammen mit einer amerikanischen Anwaltsfirma in Einzelverfahren systematisch Hinweise auf Asbest bei Talkum-Produkten zurückgehalten hatte, um hohe Zahlungen an Asbest-Geschädigte zu verhindern.

Ein Berufungsgericht widerrief jetzt die Entscheidung einer Vorinstanz, und ließ eine entsprechende Klage teilweise wieder zu. Der Ludwigshafener Konzern hatte den Katalysatorhersteller Engelhard 2006 übernommen. BASF erklärte, das Berufungsgericht habe wie schon die Vorinstanz einen Großteil der Vorwürfe abgewiesen.

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Engelhard hatte von 1967 bis 1983 eine Talkum-Mine im US-Bundesstaat Vermont betrieben und aus dem Mineral die verschiedensten Produkte hergestellt. Asbest-Geschädigte hatten Engelhard mit einer Klagewelle überzogen: Es gab Gerichtsprozesse und auch Vergleiche. Der jetzige Streitfall ist aber kein neuer Entschädigungsprozess. Streitpunkt ist das Verhalten des Unternehmens in den einzelnen Gerichtsverfahren. Die Kläger werfen ihnen vor, sie hätten in den ursprünglichen Verfahren Beweise dafür zurückgehalten, dass die Talkum-Produkte damals Asbest enthielten. So seien sie genötigt worden, Vergleiche zu schließen oder Ansprüche ganz aufzugeben. Tausende Geschädigte hätten somit ihre Ansprüche nicht geltend machen können.

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