Entschedung bei Berufungsklage gegen HRE-Verstaatlichung
Für die Aktionäre sei es zweifellos unangenehm gewesen, aus dem Unternehmen gedrängt zu werden, sagte er. Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit sehe das Gericht aber nicht.
Der deutsche Bund hatte die HRE nach der knapp verhinderten Pleite im Herbst 2008 schrittweise in seinen Besitz gebracht. Als er über den Bankenrettungsfonds Soffin mehr als 90 Prozent an der HRE hielt, brachte er gegen massiven Widerstand auf der Hauptversammlung im Oktober 2009 das Squeeze-out der letzten Anleger mit seiner Stimmenmehrheit durch und nahm ihnen gegen Zahlung einer Abfertigung ihre Aktien ab.
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