Es handle sich um ein "temporäres Krankheitsbild", erklärte der Richter.
Der fünfte Verhandlungstag gegen den AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach ist am Mittwoch geplatzt. Der Grund dafür ist eine Erkrankung des Angeklagten. Der Arzt hatte dem Angeklagten in der Früh Verhandlungsunfähigkeit attestiert.
Auf Antrag von Verteidiger Michael Sommer wurde die Öffentlichkeit bei der Bekanntgabe der Diagnose ausgeschlossen. Es handle sich um ein "temporäres Krankheitsbild" erklärte Richter Christian Liebhauser-Karl anschließend und verschob die Einvernahme der für diesen Tag geplanten Zeugen auf 2. Februar. Es sei ein Gebot der Fairness, dass der Angeklagte zu allfälligen Zeugenangaben unmittelbar Stellung nehmen könne, begründete er die Vertagung.
Als nächster Verhandlungstag ist der Montag, 24. Jänner, vorgesehen. Auf der Zeugenliste stehen in erster Linie ehemalige Mitarbeiter Auer-Welsbachs. Er muss sich unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue verantworten, bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Vorläufig sind Verhandlungstermine bis Anfang März festgelegt, allgemein wird aber mit einem deutlich längeren Verfahren gerechnet.