Glücksspiele in Österreich

Pokern beim Verfassungsgerichtshof

Teilen

Beschwerde gegen das neue Glücksspielgesetz.

In der März-Session des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) steht auch Pokern am Programm. Die Verfassungsrichter werden sich mit dem Antrag zweier Casinos - des Concord-Card-Casinos-Chefs Peter Zanoni - beschäftigen. Er wendet sich dagegen, dass mit dem seit Jahresbeginn geltenden neuen Glücksspielgesetz Pokern mit anderen Glücksspielen in einen Topf geworfen wird.

Mit der Novellierung 2010 wurde Poker ins Glücksspielgesetz (GSpG) aufgenommen, und mit Ende 2012 sind die Übergangsfristen ausgelaufen. Casinos bräuchten nun eine Lizenz. Diese gibt es aber noch nicht, das Finanzministerium hat noch nicht einmal die Ausschreibung gestartet.

Mit dem Antrag beim VfGH wird die gesetzliche Qualifikation des Pokerns als Glücksspiel bekämpft. Die Antragsteller räumen zwar ein, dass "dem Zufall eine gewisse Bedeutung zukommt". Aber es könne nicht gesagt werden, dass Gewinn und Verlust beim Poker vorwiegend oder ausschließlich vom Zufall abhängen - weil es in erster Linie auf Berechnung und Geschicklichkeit ankomme.

Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, lässt sich laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth noch nicht sagen.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.