Bei der Arbeiterkammer (AK) gab es heuer drei Mal so viele Anfragen wie noch 2008 allein nur zu den Fluglinien. Hauptgrund war der Gläubigerschutzantrag von Sky Europe. Verspätete oder geänderte Flugzeiten sowie kein Gepäck am Reiseziel vermiesten ebenfalls den Urlaub. Weiteres Ärgernis war die Unterkunft - schmutzige Zimmer, Schimmel im Bad, Ungeziefer. Die Anfragen betrafen vor allem Italien, Spanien, Türkei sowie Niederlande und England. AK-Tipps, wie es nach einem verpatzten Urlaub Geld zurück gibt.
Generell rangierten heuer bei den Verbraucheranfragen Probleme mit dem Flugverkehr ganz oben. So regte sich fast jeder dritte Konsument über seinen Flug auf. Die Beschwerdeliste ist lang: Flüge werden zusammengelegt oder gestrichen; Verspätungen; geänderte Flugzeiten; ein anderer Abflughafen, etwa München statt Wien; nachträglich am Urlaubsort eingetroffenes Fluggepäck - bis zu fünf Tage später; verlorene Koffer - so war etwa bei einem Konsumenten eine Tauchausrüstung um 4.600 Euro weg.
Fast jeder fünfte Verbraucher ärgerte sich über die mangelhafte Hotelunterbringung. Die Zimmer waren schmutzig oder abgewohnt. Im Bad war Schimmel oder es krabbelte Ungeziefer (Ratten und Bettwanzen). Missstimmung brachten auch dreckige Strände oder Pools sowie Freizeitangebote, die nicht dem Katalog entsprachen.
Jeder Zehnte hatte Fragen zu den Stornogebühren - etwa, wie hoch darf sie sein, oder wann kann kostenlos storniert werden. Einige Konsumenten beklagten Leistungsmängel wie Programmänderungen. Andere wiederum hatten Preisprobleme. So wurde mehrmals kritisiert, dass Fluglinien die Bruttopreisauszeichnung missachten. Die AK analysierte die ersten Beschwerden von 239 Konsumenten. Sie ließen sich beim Verein von Konsumenteninformation (VKI) von Mitte Juni bis Mitte Juli beraten.
Wie Sie für den verpatzen Urlaub noch etwas rausholen können:
+ Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend. Ein Musterbrief ist auf der AK Homepage.
+ Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Orientierung bietet die "Frankfurter Tabelle". Ebenfalls auf der AK Homepage.
+ Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben - Fotos, Zeugen, Videos.