Eltern, die im kommenden Jahr Nachwuchs erwarten, dürfen statt bisheraus drei, aus vier Modellen für den Kindergeldbezug wählen.
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek freut sich, eine 4. Variante zu präsentieren. Bild: (c) PautyDas „einkommensabhängige Kindergeld“ soll ab 1. Jänner 2010 in Kraft treten.
Die Vorteile und alle Varianten im Überblick:
Variante 1: 36 Monate
436 Euro pro Monat
Langzeitvariante: Das Kindergeld kann maximal 36 Monate bezogen werden (30 Monate ein Elternteil, sechs Monate der andere Elternteil). Nutzung: 79 Prozent der Eltern nützen nach den jüngsten Daten dieses Modell, das sind insgesamt 130.000 Bezieher von Kinderbetreuungsgeld.
Variante 2: 24 Monate
624 Euro pro Monat
Das Kindergeld kann maximal 24 Monate bezogen werden. Davon 20 Monate von einem Elternteil und vier Monate von dem zweiten Elternteil.
Nutzung: Im Mai 09 nahmen 26.386 Personen (16 Prozent) diese Variante des Kinderbetreuungsgeldes in Anspruch.
Variante 3: 18 Monate
800 Euro pro Monat
Das war bisher die neueste Variante. (15 Monate ein Elternteil, drei Monate der andere Elternteil). Nutzung: Sie wird insgesamt noch am wenigsten in Anspruch genommen, nämlich von 8.157 Personen (Fünf Prozent), aber die Tendenz ist heuer steigend.
Kindergeld NEU –
Variante 4: 14 Monate
Minimum 1.000, Maximum 2.000 Euro pro Monat
Einkommensabhängiges Kindergeld: Soll ab 1. Jänner 2010 gelten. 14 Monate lang (zwölf Monate ein Elternteil, zwei Monate der andere) sollen 80 Prozent des Nettoeinkommens bezogen werden können – Minimum 1.000 Euro, maximal jedoch 2.000 Euro. Zuverdienstgrenze: Bei den bisherigen Kindergeldvarianten darf bis zu einer Grenze von 16.200 Euro jährlich dazu verdient werden.
Uneinigkeit
Beim neuen „einkommensabhängigen“ Kindergeld soll die Zuverdienstgrenze auf jeden Fall niedriger sein. Uneinigkeit zwischen SPÖ und ÖVP herrscht noch bei der Frage, wie lange Alleinerzieherinnen Kindergeld beziehen sollen. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek fordert 14 Monate, Staatssekretärin Christine Marek besteht auf lediglich 12.