Urteil nicht rechtskräftig

Zehn Jahre Haft und Einweisung wegen Missbrauchs für Studentinnenmörder

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Urteil wurde gesprochen: Zehn Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. 

Der Kremser Prozess gegen Philipp K. um sexuellen Missbrauch eines Mithäftlings ist am Mittwochnachmittag mit den Schlussplädoyers ins Finale gegangen. Die Staatsanwältin zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte gelogen habe. Verteidiger Bernhard Lehofer forderte einen Freispruch im Zweifel.
 
Die Vertreterin der Anklagebehörde sagte, der Beschuldigte habe sich "ausweichend und widersprüchlich" verantwortet, die Zeugen hätten hingegen stringent erzählt. Die Privatbeteiligten-Vertreterin hielt den Anspruch von 7.000 Euro für das Opfer aufrecht. Der Verteidiger hielt fest: "Wir haben schlicht und ergreifend keine objektivierten Beweise." Der Rechtsanwalt meinte wie auch der Angeklagte, der 59-jährige Zeuge habe seinen Mandanten belastet, weil ihm die Unterstützung durch die Familie des Beschuldigten entzogen worden war.
 
Im vor den Schlussvorträgen gezeigten Video der kontradiktorischen Einvernahme sagte das 28 Jahre alte Opfer, es habe am 27. März 2018 Substitol konsumiert und sich in der Zelle von K. aufgehalten. Auf einmal sei er "weggewesen", hielt der Mann fest: "Ich kann mich an nichts mehr erinnern außer, dass es zweimal wehgetan hat." Er wisse auch nicht mehr, wie er dann in seine Zelle kam. Am nächsten Morgen nach dem Aufwachen habe er große Schmerzen gehabt. Danach vertraute er sich laut seiner Aussage einem Mithäftling an. Über den Angeklagten sagte der 28-Jährige: "Er konnte Menschen sehr gut manipulieren."
 

Zehn Jahre Haft und Einweisung

Mit zehn Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat am Mittwoch ein Prozess um sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person gegen den Wiener Studentinnenmörder Philipp K. geendet. Der 31-Jährige wurde schuldig gesprochen, sich im März 2018 in der Justizanstalt Stein an einem Mithäftling vergangen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 
K. muss dem Opfer 7.000 Euro zahlen. Das Beweisverfahren habe ergeben, dass die Schuld "zweifelsfrei erwiesen" sei, sagte die Richterin. Der Angeklagte meinte während der Urteilsbegründung: "Ich kann mir das nicht mehr anhören." Damit gab es keine weitere Erläuterung der Entscheidung des Schöffensenats. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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