Urteil in OÖ

Einweisung nach Messerattacke auf Ehefrau

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Anlassdelikt aber kein Mordversuch, sondern absichtlich schwere Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Steyr. Weil er im Juli des Vorjahres in Asten (Bezirk Linz-Land) eine Messerattacke auf seine Ehefrau verübt haben soll, ist ein 41-Jähriger am Dienstag vom Landesgericht Steyr nicht rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Laut Gutachten ist er nicht zurechnungsfähig. Als Anlassdelikt nahmen die Geschworenen - anders als die Staatsanwaltschaft, die einen Mordversuch gesehen hätte - absichtlich schwere Körperverletzung an.

Der Betroffene habe "ein ganz normales Leben geführt", so der Staatsanwalt - verheiratet, zwei Kinder, Eigentumswohnung, unbescholten. "Er war nur sehr eifersüchtig." In der Tatnacht habe er seine Frau zweimal geweckt und in eine Auseinandersetzung verwickelt. Dabei soll er Dinge gesehen haben, die nicht existierten - etwa einen Faden, der in seinem Geburtsland Bosnien als Unglücksbote gilt, oder eine Markierung auf dem Bett, aus der er auf die Untreue seiner Gattin schloss.

Frau am Balkon gewürgt 

In den frühen Morgenstunden soll der Kroate die Frau dann am Balkon gewürgt haben, er hörte erst auf als der 16-jährige Sohn dazwischen ging. Wenig später habe er sie mit einem Küchenmesser mit einer zwölf bis 14 Zentimeter langen Klinge in den Hals gestochen. Wieder ging der Sohn dazwischen. Die Frau überlebte knapp. Der Mann flüchtete - in Unterwäsche und ohne Handy - und versteckte sich eine Woche lang in einer Tiefgarage in einem Anhänger unter einer Plane. Erst als der Hunger zu groß wurde, kam er heraus und wurde gefasst.

Laut dem psychiatrischen Gutachten von Heidi Kastner leidet der 41-Jährige an paranoider Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Weil er unbehandelt gefährlich sei und möglicherweise weitere Taten begehen könnte, hat die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Formell angeklagt ist der 41-Jährige nicht, die Geschworenen müssen aber entscheiden, welches Delikt er begangen hätte, wenn er zurechnungsfähig wäre. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass es sich um einen versuchten Mord gehandelt hätte. Die Tötungsabsicht manifestiere sich u.a. darin, dass er seine Frau zweimal attackiert und jedes Mal erst abgelassen habe, als der 16-jährige Sohn eingriff.

Ehefrau schilderte mit zittriger Stimme den Tatabend

Die mittlerweile geschiedene Ehefrau schilderte mit zittriger Stimme den Tatabend und auch die Zeit davor. Sie und ihr Mann hätten 16 Jahre lang eine schöne Ehe geführt - bis etwa eineinhalb Monate vor dem Vorfall. Sie wollte, dass er sich psychologische Hilfe holt, "weil ich ihn so nicht kannte" und sie Angst hatte, berichtete sie von unbegründeten Eifersuchtsanfällen und Beschimpfungen. Aber er habe das abgelehnt und ins Lächerliche gezogen.

"Aus psychiatrischer Sicht besteht kein Zweifel, dass er schwer krank ist und, dass die Behandlung nur partiell wirksam ist", erklärte Kastner. Er selbst sehe das nicht ein "und würde auch die Behandlung abbrechen, wenn er die Möglichkeit hätte." Es sei zudem wahrscheinlich, dass der 41-Jährige wieder schwere Taten begehe. Hintergrund ist laut Kastner, dass er sich verfolgt fühle, eine Verschwörung gegen sich ortet und glaube, dass man ihm nach dem Leben trachte.

Vorsitzender: "Das ist jetzt neu" 

Der Mann selbst beteuerte, er habe seiner Frau lediglich Angst machen und mit dem Messer nur gegen die Wand stechen wollen. "Das ist jetzt neu", sagte Vorsitzender Wolf-Dieter Graf und zitierte aus dem Vernehmungsprotokoll bei der Polizei, wo er gesagt hatte, er habe in Richtung Schulter gezielt, weil das "nicht gefährlich" sei. Gerichtsmediziner Harald Meyer führte aus, dass er die Halsschlagader nur um Millimeter verfehlt habe - "salopp gesagt" nur aus Zufall, wie er auf Nachfrage meinte.

Die Geschworenen verneinten allerdings mit 4:4 die Frage, ob es sich um einen Mordversuch gehandelt hätte. Sie entschieden (8:0), dass es - wäre der Mann zurechnungsfähig gewesen - eine absichtlich schwere Körperverletzung gewesen wäre. Ebenfalls einstimmig fiel die Entscheidung für eine Einweisung. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab, damit ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

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