Zu Unrecht hinausgeworfen

ORF kündigte Behinderten, weil er Corona-Maske abnahm

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Der ORF soll einen behinderten Mann unrechtmäßig entlassen haben. Er hatte auf einem privaten Siegerfoto kurz die Corona-Maske abgenommen. Der OGH gab dem Mann recht.

Wien. Ein privates Siegerfoto hatte ein berufliches Naschspiel für einen ORF-Mitarbeiter: Er hatte 2020 bei einem Schützenwettbewerb teilgenommen und für ein Foto kurz die Maske abgenommen – das nahm die Rundfunkanstalt zum Anlass ihn zu entlassen.

OGH-Urteil

Der behinderte Mann, der als administrative Kraft im ORF tätig war, war ab März 2020 vom Dienst freigestellt, weil er einer Corona-Risikogruppe angehörte. Damals wies der ORF seine Mitarbeiter darauf hin, sich auch privat keinem Infektionsrisiko auszusetzen.

Wie die Presse berichtet, ging der Fall durch sämtliche Instanzen und wurde nun vom OGH endgültig entschieden. Demnach sei das Abnehmen der Maske ein zu geringfügiger Verstoß für eine Entlassung gewesen.
  

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