Plus Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - Überleben der 16-Jährigen grenzte an Wunder.
Wien. Wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin ist ein 17-Jähriger am Montag am Wiener Landesgericht für Strafsachen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er hatte am 27. Februar 2020 der 16 Jahre alten Schülerin in Floridsdorf 50 Messerstiche versetzt, wovon 18 in den Kopfbereich und 15 ins Gesicht gingen. Unter anderem stach der Täter dem Mädchen das rechte Auge aus.
Die Klinge drang vom Augapfel bis zur Schädelhöhle und bewirkte noch dort Knochenabsplitterungen. Das Überleben des Mädchens, das noch selbst den Notruf verständigt hatte, grenzte an ein Wunder. Beim Eintreffen im Spital wurde ihr Zustand von den Ärzten als "lebensbedrohlich, nicht aussichtsreich" beschrieben.
Der 17-Jährige bekannte sich in dem Geschworenenverfahren zur Anklage schuldig, war darüber hinaus aber zu keinen weiteren Angaben bereit. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Erst in seinem Schlusswort gab er eine kurze Stellungnahme ab: "Die Tat tut mir wirklich sehr leid. Ich wünsche ihr (der Ex-Freundin, Anm.) gute Besserung, auch viel Gesundheit, dass es ihr bald besser geht, dass ihr Leben weiter geht", sagte der 17-Jährige nach dem Beweisverfahren.
Verteidiger verwies auf eine schwere Persönlichkeitsentwicklungsstörung
Verteidiger Rudolf Mayer verwies auf eine schwere Persönlichkeitsentwicklungsstörung, die die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter in einem ausführlichen Gutachten seinem Mandanten bescheinigte. "Was er getan hat, ist natürlich unverzeihlich", meinte Mayer in seinem Schlussplädoyer. Der Jugendliche habe aus "hochgradiger Eifersucht und Verlassenheitsangst" gehandelt.
Im Unterschied zum Angeklagten sagte die 16-Jährige, die bis Anfang Mai im Spital behandelt worden war und sich bis Ende September auf Reha befand, in der Verhandlung aus. "Ich habe ihn angebettelt, dass er aufhören soll, mich mit dem Messer zu verletzen", gab sie zu Protokoll. Sie könne sich "an fast gar nichts erinnern", wisse allerdings noch, dass ihr Ex-Freund ihr eingeschärft habe, nicht die Polizei zu verständigen, ehe er den Tatort - die Wohnung, in der das Mädchen mit ihren Eltern lebte - verließ.
Sie hatte den rund ein halbes Jahr älteren Burschen nach einer Klassenfahrt kennengelernt und sich in den Sohn türkisch stämmiger Eltern verliebt. Zunächst verlief die Beziehung harmonisch. Nach zwei Monaten verbot er ihr allerdings bauchfreie Kleidung und kurze Röcke, kontrollierte ihr Handy und untersagte ihr Kontakte zu Vertretern des männlichen Geschlechts. Wenn sie sich ihm widersetzte, "wurde er sauer", schilderte das Mädchen dem Schwurgericht (Vorsitz: Andreas Hautz). Im Herbst 2018 begann er sie zu schlagen, "wöchentlich", wie die 16-Jährige betonte. Im August 2019 schrie er sie an und zerrte sie an den Haaren zurück in die Wohnung, weil sie mit einem in seinen Augen zu freizügigen Kleid ins Freie gegangen war. Daraufhin beendete sie die Beziehung.
Monatelang gab es keinen Kontakt
Monatelang gab es keinen Kontakt, bis er ihr im November zum Geburtstag gratulierte und sich für sein gewalttätiges Verhalten entschuldigte: "Eine Woche später habe ich ihm verziehen." Bis Anfang Februar kam es zu keinen Gewalttätigkeiten, ehe er sie in einem Park bewusstlos schlug. Sie habe sich danach nicht zu sagen getraut, dass es Aus war, verriet die Jugendliche im Zeugenstand: "Ich habe versucht, es indirekt zu sagen, aber ich weiß nicht, ob er es verstanden hat."
Auf die Frage, wie es ihr jetzt gesundheitlich gehe, verwies die 16-Jährige auf ihr eingeschränktes Sehvermögen, Beschwerden beim Gehen und ergo-, physio- und psychotherapeutische Behandlungen. Deutlich sichtbare Narben im Gesicht und vor allem an den Unterarmen und Händen, die Gerichtsmediziner Wolfgang Denk wörtlich als "grobe Verunstaltungen" qualifizierte, erwähnte sie nicht. Sie sei "am rechten Auge blind", zwei Finger wären "versteift", "aber sonst bin ich schmerzfrei", bemerkte die tapfer wirkende Jugendliche, die keinen gebrochenen Eindruck hinterließ.
Wie der Gerichtsmediziner darlegte, hatten die Ärzte die Klinge des Messers aus dem Schädel des Mädchens operativ entfernen müssen. Sie war steckengeblieben und musste ausgefräst werden. Die Wucht, mit der der Angreifer gegen den Kopf der 16-Jährigen vorgegangen war, hatte auch das Schädeldach eingedrückt. Aufgrund der massiven Augenverletzung ist laut Denk weiterhin Infektionsgefahr gegeben, da Hirnkammerwasser in die Augenhöhle austreten kann.
Der medizinische Sachverständige hatte das Mädchen in Wahrnehmung seiner gutachterlichen Tätigkeit noch im Spital besucht. "Sie konnte über die Verletzungen und all das reden. Dazu sind andere Leute nicht imstande. Sie dürfte eine sehr starke Persönlichkeit haben", hielt Denk fest.
Weder zu Emotionen noch Gefühlsregungen fähig
Demgegenüber machte die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter beim Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsentwicklungsstörung aus. Nach außen hin wirke der 17-Jährige unauffällig, aber hinter dieser Fassade verberge sich jemand, der weder zu Emotionen noch Gefühlsregungen fähig sei. Auch nicht sich selbst gegenüber. Sie habe den Burschen zwei Mal untersucht, legte Wörgötter dar. Dabei habe er zur Tat nicht Stellung nehmen wollen: "Er will nicht darüber nachdenken. Er will es möglichst rasch vergessen." Der Angeklagte habe seine Freundin als "Objekt, das er besitzt und sich nicht wegnehmen lässt" gesehen. Kausal dafür dürften laut Wörgötter dysfunktionale Familienverhältnisse gewesen sein. Dem Burschen wäre "eine überstarke Orientierung an familiären Strukturen und Religion" eigen. Für die psychiatrische Sachverständige war "dieses Störungsbild tatwirksam. Er habe das Opfer als Gegenstand erlebt, den man vernichten muss, wenn er nicht mehr verfügbar ist".
Im Fall eines Schuldspruchs empfahl die Expertin zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, da die Persönlichkeitsentwicklungsstörung des Jugendlichen ohne entsprechende Behandlung eine Gefahr darstelle. Diese kann nämlich nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis schlagend werden. "Er würde es in einer neuen Beziehungskonstellation nicht ertragen, dass eine Frau, die er sich ausgewählt hat, wieder von ihm abwendet", meinte Wörgötter.
Die Geschworenen gaben dem Antrag auf Unterbringung im Maßnahmenvollzug Folge. Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren erschien dem Gericht eine zehnjährige Freiheitsstrafe tat- und schuldangemessen. Das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit, die Persönlichkeitsstörung und der Umstand, dass das Opfer überlebt hatte, wurden mildernd gewertet. Erschwerend waren die für das Opfer qualvolle Tatbegehung sowie das außergewöhnliche Ausmaß an Gewalt. Die 16-Jährige, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatte, bekam 166.500 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rudolf Mayer akzeptierte die Entscheidung, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.