Aus für 3G-Regel in Spitälern und Pflegeheimen

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Die 3G-Regel für Besucher und Mitarbeiter in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen bzw. anderen Gesundheitseinrichtungen fällt ab morgen, Freitag.

Das kündigte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung an. Eine entsprechende Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung soll noch am Donnerstag kundgemacht werden. Weiter aufrecht bleibt dagegen die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen. Einzelne Bundesländer oder Gesundheitseinrichtungen dürfen strengere Maßnahmen vorsehen.

Corona nicht mehr vorherrschend – nur Maske schützt

Begründet wird die Maßnahme mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort würden neben Corona auch etwa die Influenza oder das RS-Virus auftreten. Dafür stelle die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar. "Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend", so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Impfung und Genesung würden nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben.

Darüber hinaus sei die andauernde Testpflicht für das Personal oft eine Belastung gewesen, argumentiert man weiter. Zusätzlicher Aufwand sei durch die Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3G-Nachweisen entstanden.

Verschärfung jederzeit wieder möglich

Gültig ist die neue Verordnung bis Ende Februar. Sollte sich an der derzeitigen Corona-Situation etwas ändern, sei aber eine Neufassung der Verordnung jederzeit möglich, so Rauch.

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