''Chat Man'' Thomas Schmid versuchte dem U-Ausschuss zu entkommen.
Ratschläge. Wie berichtet hat das Bundesverwaltungsgericht Ex-ÖBAG-Chef Schmid zu einer Beugestrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil er mehreren Ladungen nicht nachgekommen ist. Schmid ging zwar in Revision. Dabei hat er alle Register gezogen, damit er fürs Parlament nicht zu fassen ist:
- Wohnsitz weg: Ende Februar meldete er seinen Wohnsitz in Wien-Neubau ersatzlos ab.
- Niederlande. Schmid wohnt nunmehr nahe der niederländischen Stadt Utrecht gleich an der Grenze zu Deutschland.
- Kein Mandat. Schmids Anwalt vertritt ihn in Strafsachen, er hat aber kein Mandat, U-Ausschuss-Ladungen anzunehmen. Deshalb wurden diese durch einen niederländischen Exekutor zugestellt.
- Tipps des Präsidenten. Und: Noch vor der Wohnsitzabmeldung Schmids ließ Ausschuss-Chef Wolfgang Sobotka (ÖVP) medial ausrichten, er könne nicht geladen werden, wenn er Österreich verlässt. Das hielt vor Gericht zwar nicht – Schmid verließ das aber Land trotzdem...