Häufig fallen Zusatzkosten für Gepäck, Buchung und Verpflegung an. Darauf sollten Sie achten:
Die Fluglinien holen sich gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten - Wirtschaftskrise, hohe Ölpreise oder Aschewolke - mehr Geld durch Extragebühren: "Kreative Extrakosten" dienen als zusätzliche Einnahmequelle, kritisiert ÖAMTC-Expertin Silvie Bergant. Die Zusatzkosten bei Flugtickets reichen von Gepäckgebühren über Verpflegungskosten bis hin zu "Schönwettergebühren".
Extragebüghren für Gepäck
Billigairlines
verrechnen oft Extragebühren für das Gepäck. So müssen Reisende etwa bei
Germanwings, easyJet oder Ryanair für jedes Gepäckstück extra bezahlen. Wird
der Koffer bereits bei Flugbuchung vorangemeldet, zahlt man nur die Hälfte
von dem, was es kosten würde, wenn man den Koffer erst beim Check-In am
Flughafen anmeldet. Pro Gepäckstück und Strecke verlangt Germanwings hierfür
20 Euro (bei Voranmeldung 8 Euro), easyJet nimmt 22 Euro (bei Voranmeldung
11 Euro) und Ryanair verrechnet 35 Euro (bei Voranmeldung 15 Euro). Teurer
wird es im Juli und August: Da setzt Ryanair die Koffergebühr um weitere
fünf Euro hinauf.
Für Zusatzeinnahmen nutzen einige Fluglinien auch die zugelassene Freigepäckmenge. So liegt beispielsweise bei Ryanair und InterSky die Freigepäckgrenze bei maximal 15 Kilogramm. Extra-Kilos werden extra abgerechnet. Dabei sind Linienairlines mit bis zu 100 Euro (je nach Flugzone) per Kilogramm empfindlich teurer als Billigairlines.
Servicegebühr
Bei vielen Fluglinien zeigt sich außerdem eine
Tendenz zur sogenannten "service charge". Während die Servicegebühr bei der
Internetbuchung meist zwischen fünf und 15 Euro pro Strecke liegt, fallen
bei telefonischer Buchung oder Buchung über ein Service-Center zwischen 20
und 25 Euro pro Person und Flug an. Bei Ryanair könne man grundsätzlich nur
mehr online einchecken und selbst dafür zahle man noch fünf Euro.
Die kostenlose Verpflegung an Bord gehört bei den meisten Billigairlines der Vergangenheit an: Bei Ryanair, Germanwings, InterSky oder easyJet sind Getränke und Snacks nur gegen Geld erhältlich.
Flugstorno
Gerade günstige Flugtickets werden häufig lange im
Voraus gebucht. Dadurch steigt die Möglichkeit, dass etwas Unvorhergesehenes
ein Storno notwendig macht. "Die reinen Flugkosten werden üblicherweise
nicht rückerstattet", erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. "Steuern und Gebühren
aber fallen nur an, wenn der Passagier auch tatsächlich mitfliegt und können
deshalb von der Fluggesellschaft zurückgefordert werden." Die
ÖAMTC-Touristik bietet ein Formular für die Erstattung von Steuern und
Gebühren bei Flugstorno an.