In unserem Nachbarland Tschechien gilt mit 5. Oktober der „nationale Notstand“.
Doch was bedeutet das für Reisende, was gilt es zu beachten? Wir haben die wichtigsten Informationen im Überblick.
„Notstand“ klingt vielleicht erstmal ein wenig beängstigend, in Wahrheit ergeben sich in Tschechien aber dadurch keinerlei neuen, nicht bereits geltenden Einschränkungen für Touristen und Besucher. Eher im Gegenteil: indem die Regierung diesen „nationalen Notstand“ ausruft, schafft sie die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Corona-Hilfsmaßnahmen - vor allem im Gesundheitsbereich. Beispielsweise erlaubt es der Notstand, dass im äußersten Bedarfsfall auch Medizinstudenten in Krankenhäusern als Unterstützung eingesetzt werden können. Grenz- oder Unternehmensschließungen sowie Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, wie es beim Notstand im Frühjahr der Fall waren, seien aber nicht vorgesehen, hieß es aus Tschechien.
Wer jetzt im Herbst von Österreich nach Tschechien fahren möchte, sei es für einen Tagesausflug in Grenznähe oder für ein verlängertes Wochenende in Brünn oder Budweis, für den ändert sich vorerst nichts. In allen Innenräumen gilt in Tschechien ja bereits Maskenpflicht, die Sperrstunde ist auf 22 Uhr vorverlegt worden und Events in Innenräumen sind auf 10 Personen begrenzt. Im Blick haben sollte man als Reisender natürlich die Ampelkarte, die es auch in Tschechien gibt. Die Reisewarnung für Prag bleibt unterdessen noch aufrecht.
Alle aktuellen Infos findet man immer unter https://www.visitczechrepublic.com/de-DE/.