Kreta, Hitze, Rauch am Horizont – und Sie stehen kurz vor dem Urlaubsstart? In Südeuropa wüten wieder Waldbrände, Temperaturen klettern auf Rekordwerte. Was das für Ihre Reise bedeutet, ob Sie stornieren können (oder nicht), und worauf Sie jetzt achten sollten, lesen Sie hier.
Die Urlaubszeit ist da – aber statt Sonnenuntergang am Meer stehen für viele erstmal Fragen im Raum: Koffer packen oder doch lieber stornieren? In Griechenland und der Türkei lodern wieder Brände, Kreta war zuletzt besonders betroffen. Zwar ist die Lage dort aktuell unter Kontrolle, doch die Gefahr bleibt. Hinzu kommen Temperaturen bis zu 46 Grad in Südeuropa. Viele fragen sich deshalb: Darf ich meinen Urlaub jetzt kostenlos stornieren? Wir klären, was jetzt gilt – je nachdem, wie und wohin Sie reisen.
Kreta & Co: Brände unter Kontrolle, aber keine Entwarnung
Die Waldbrände auf Kreta sind derzeit eingedämmt – doch Entspannung sieht anders aus. Extreme Trockenheit, starker Wind und Dauerhitze sorgen weiterhin für höchste Alarmbereitschaft. Auch Regionen rund um Athen, die Peloponnes, sowie Teile der Türkei (z. B. Antalya und Izmir) sind betroffen. Gleichzeitig melden Spanien, Portugal und Italien neue Temperaturrekorde – und vielerorts gilt die höchste Hitzewarnstufe.
Gratis-Storno? Das hängt von Ihrer Buchung ab
Ob und unter welchen Bedingungen Sie kostenlos stornieren können, hängt davon ab, wie Sie Ihre Reise gebucht haben:
Dann sind Sie auf der sichereren Seite. Laut EU-Reiserecht dürfen Sie kostenfrei stornieren, wenn:
- außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen (z. B. Brände) Ihre Reise erheblich beeinträchtigen,
- und diese zum Zeitpunkt des Urlaubsantritts noch bestehen oder klar absehbar sind.
Dabei muss die betroffene Region konkret Ihre Reisedestination sein. Ein Waldbrand auf dem Festland reicht also nicht, um eine Reise auf eine Insel zu stornieren. Eine Reisewarnung ist nicht zwingend notwendig, um kostenfrei zurückzutreten.
Sonderfall Gesundheit: Wer etwa wegen Vorerkrankungen besonders gefährdet ist (z. B. Kreislaufprobleme bei Hitze), kann sich unter Umständen ebenfalls auf ein Sonderkündigungsrecht berufen. Das sollte aber mit ärztlichem Attest und Reiseveranstalter besprochen werden.
Sie haben individuell gebucht?
Hier wird es kniffliger. Bei separat gebuchten Flügen und Unterkünften gelten andere Regeln:
- Flüge: Nur wenn der Zielflughafen direkt betroffen ist – z. B. durch Rauch oder Sperrungen – gibt es in der Regel Geld zurück.
- Unterkünfte: Ob Sie stornieren dürfen, hängt vom Landesrecht und den Stornobedingungen der Unterkunft ab. Eine offizielle Reisewarnung kann dabei helfen, ist aber keine Garantie. Tipp: Direkt Kontakt aufnehmen und höflich um Kulanz bitten.
Hitze allein ist (noch) kein Stornogrund – mit Ausnahmen
- Ein weit verbreiteter Irrtum: „Wenn es 45 Grad hat, darf ich doch sicher stornieren, oder?“ Leider nein. Extreme Hitze allein reicht rechtlich nicht aus, um kostenlos zu stornieren.
- Allerdings: Wer nachweislich gesundheitlich gefährdet ist, sollte sich ärztlich beraten lassen – und das mit dem Reiseveranstalter klären. Gerade bei Pauschalreisen kann hier im Einzelfall eine Lösung gefunden werden.
Ihr nächster Schritt: Was Sie als Urlauber:in jetzt tun sollten
- Informieren Sie sich tagesaktuell – über Wetter, Brände und offizielle Warnungen (z. B. über das Außenministerium oder lokale Medien).
- Sprechen Sie mit Veranstalter oder Unterkunft, wenn Sie betroffen sind oder unsicher.
- Dokumentieren Sie alles schriftlich, was Ihre Sicherheit oder Reisefähigkeit betrifft.
- Überlegen Sie Alternativen – vielleicht ein anderes Reiseziel oder ein späterer Zeitraum?
Wer gut informiert ist und weiß, wann Storno wirklich möglich ist, kann richtig reagieren – und im Zweifel auf Verständnis hoffen.