Uefa-Cup

Feyenoord vom Bewerb ausgeschlossen

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Holländischer Vertreter bekommt Rechnung für Ausschreitungen in Nancy präsentiert.

Die Berufungskammer des europäischen Fußball-Verbandes UEFA hat am Freitag in zweiter Instanz Feyenoord Rotterdam wegen den Ausschreitungen in Nancy aus dem UEFA-Cup ausgeschlossen. In erster Instanz war der niederländische Verein zu einer Strafe von 200.000 Franken (123.625 Euro), die nun halbiert wurde, verurteilt worden.

Fans tragen Schuld
Anlass für die Entscheidung waren die Ausschreitungen von Feyenoord-Fans im UEFA-Cup-Spiel am 30. November in Nancy. Das Spiel war damals für längere Zeit unterbrochen worden, während die Polizei im Stadion gegen niederländische Fans vorrückte. Feyenoord hatte die Vorfälle bedauert, aber auch darauf hingewiesen, dass der Verein die französische Seite vor den gewaltbereiten Fans gewarnt hatte. In erster Instanz hatte die UEFA Feyenoord nur eine Geldstrafe sowie und eine auf Bewährung ausgesetzte Strafe von zwei Spielen ohne Zuschauer auferlegt.

Einspruch möglich
Feyenoord schloss nicht aus, das UEFA-Urteil vor dem internationalen Sportgericht CAS in Lausanne anzufechten. Wird es jedoch rechtskräftig, müssen die Rotterdamer auf die beiden Spiele gegen Tottenham Hotspur in der dritten Runde des UEFA-Cup verzichten. Wer den Platz von Feyenoord einnehmen wird, wurde von der UEFA noch nicht bekannt gegeben. Theoretisch könnte der Vierte der Gruppe E, Wisla Krakau, aufrücken. Denkbar ist auch, dass die Spurs kampflos eine Runde weiterkommen.

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