Liga-Skandal

Senat leitet Verfahren gegen Jürgen Werner ein

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Die Causa LASK sorgt weiter für Unruhe in Fußball-Österreich: Jetzt leitet der Senat 2 der Bundesliga ein Verfahren gegen Vize-Präsident Jürgen Werner ein.

Der Schlichtungs- und Kontrollausschuss (Senat 2) der Fußball-Bundesliga hat ein Verfahren gegen LASK-Vizepräsident Jürgen Werner eingeleitet. Wie die Liga am Mittwoch bekanntgab, sind mutmaßliche Verstöße gegen das ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern Gegenstand des Verfahrens. Werner wurde zur Stellungnahme aufgefordert, die Frist läuft bis 9. Juni. Danach entscheidet der Senat 2 über die weitere Vorgehensweise.

Laut der Rechtspflegeordnung des Österreichischen Fußball-Bundes darf ein Vereinsfunktionär als Offizieller nicht gleichzeitig als Spielervermittler tätig sein oder eine gesellschaftliche Funktion bei einem derart tätigen Unternehmen innehaben. Dies umfasst auch eine Beteiligung an einem solchen Unternehmen, wie die Bundesliga anführte.

LASK hat jetzt zwei Verfahren laufen

Wie das Magazin "News" Ende April berichtete, soll Werner über eine Firmenbeteiligung mit den Transferrechten von LASK-Spielern Geschäfte gemacht haben und damit gegen FIFA-Regeln verstoßen haben. Werner, der früher Spielervermittler war, später auch Berater und Sportvorstand des LASK und seit 2019 auf seine Rolle als Vizepräsident fokussiert ist, habe demnach diskrete Deals mit Transferrechten abgewickelt, und zwar mutmaßlich auch nach 2015 noch, als diese von der FIFA und dem ÖFB längst ausdrücklich untersagt waren. Der 59-jährige Werner bestreitet dies.

Der Senat 5 (Lizenzausschuss) der Bundesliga hat gegen den LASK bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren hat der Club bis 1. Juni Zeit, eine Stellungnahme abzugeben sowie die Möglichkeit einer persönlichen Anhörung während der in der darauffolgenden Woche stattfindenden Sitzung. In welche Richtung mögliche Sanktionen gehen könnten, ist völlig offen, da es einen Verstoß gegen das TPO-Verbot bisher in Österreich nicht gegeben hat. Sollte es auch internationale Transfers betreffen, liegt die Zuständigkeit beim Weltverband FIFA.

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